Beschluss: zurückgezogen

Frau Frey erklärt, dass für die Verwertung der gesamten Abfälle der Rhein-Kreis Neuss, für die Sammlung und für den Transport die kreisangehörigen Kommunen zuständig sind. Bereits 1990 hatte der Fachausschuss beschlossen, zwei gemeinnützigen Organisationen die Gewinne aus der Altkleidersammlung zu überlassen. Der Rhein-Kreis Neuss stimmte damals der Unterstützung der gemeinnützigen Organisationen zu und verzichtete auf eine Anlieferung der Altkleider an seine Verwertungsanlagen.

Sollte die Stadt Meerbusch die Einnahmen aus der Altkleiderverwertung selbst erzielen wollen, wäre dies mit dem Rhein-Kreis Neuss abzustimmen. Dann wäre eine Vorgehensweise wie bei der Altpapierverwertung denkbar.

Zurzeit werden die 240 t Altkleider in Altkleidercontainern vom Deutschen Roten Kreuz und vom Malteserhilfsdienst an mit der Stadt besprochenen Standorten gesammelt. Die gesammelten Altkleider dienen zur Befüllung der Altkleiderkammern. Hier werden Bedürftige im Kreisgebiet mit gut erhaltener und tragbarer Kleidung kostengünstig versorgt. Überschüssige und nicht direkt wieder verwertbare Stücke werden der Verwertung zugeführt. Vermarktungserlöse fließen in karitative Aufgaben und lokale Projekte ein.

Die geschilderte Verfahrensweise ist auch Bestandteil des Abfallkonzeptes 2009-2016 der Stadt Meerbusch. Im Zuge der nächsten Ausschreibung der Abfallentsorgung könnte das Thema Altkleidersammlung neu überdacht werden. In diesem Fall wäre anschließend eine Verständigung mit dem Rhein-Kreis Neuss erforderlich.

 

Beratendes Mitglied Hauke erklärt den Antrag des Ratsherrn Müller aufgrund der Ausführungen für erledigt.