Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 1

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften stimmt für das Bauvorhaben Eulengrund in Meerbusch-Lank-Latum folgenden planungsrechtlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 230 gemäß § 31 (2) Nr. 2 BauGB und von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung Nr. 21 gemäß § 7 der Satzung zu:

 

-      Befreiung von der Tiefgaragen-Festsetzung zu Gunsten oberirdischer Stellplätze; es wird festgestellt, dass der potenziell betroffene Nachbar zugestimmt hat.

-      Befreiung von den Baugrenzen für das Erschließungsbauteil und für beide Baukörper bei annähernder Flächengleichheit der Baufenster

-      Befreiung von der maximalen II-Geschossigkeit zu Gunsten eines 3. Vollgeschosses im Dachraum, sofern dieses ausschließlich durch Dachgauben oder Zwerchgiebel entsteht, die einzeln oder in der Summe ihrer Frontlänge 2/5 der Gesamtfrontlänge (pro Gebäudeseite) nicht überschreiten

-      Befreiung von Festsetzungen zu Nebenanlagen zur Errichtung einer Nebenanlage für Gartengeräte und Fahrradstellplätze außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche

-      Befreiung von der Nicht-Zulässigkeit von Dacheinschnitten auf straßenzugewandten Gebäudeseiten.

Es wird festgestellt, dass die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Die Abweichungen sind städtebaulich vertretbar. Die nachbarlichen Belange wurden gewürdigt bzw. sind nicht betroffen.

 


 

Sachkundiger Bürger Weyen hält den Umfang der Befreiungen für inakzeptabel. Der appelliert an eine stärkere Bindung an die Vorgaben des Bebauungsplanes. Dem Eigentümer sei die Festsetzungen beim Kauf des Grundstückes bekannt gewesen. Er solle sich demgemäß daran halten.

Herr Hüchtebrock erläutert hierzu die Grundzüge der Planung und macht deutlich, dass diese durch die Abweichungen nicht berührt seien und eben nicht zu bodenrechtlichen Spannungen führen würden, die ggf. ein Bebauungsplan-Änderungsverfahren erforderlich machten.

Auf Nachfrage erläutert Herr Hüchtebrock detailliert die Baumaßnahme mit der ebenerdigen Stellplatzanlage an Stelle einer Tiefgarage und die barrierefreie und äußere Gebäudegestaltung. Einen Anteil von 50% der Wohneinheiten wolle der Eigentümer auf jeden Fall für sozial geförderten Wohnraum vorsehen.


Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

7

 

 

FDP

4

 

 

SPD

2

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen

2

 

 

UWG

 

1

 

Fraktionslos

1

 

 

Gesamt

16

1