Herr Hüchtebrock informiert, dass die Regionalplanung im Zusammenhang mit der Fortschreibung resp. Neuaufstellung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Düsseldorf in einem ersten so genannten Kommunalgespräch auf informeller Arbeitsebene die von der Stadt beschlossenen Flächen und sonstigen Darstellungen weitestgehend akzeptiert habe. Die Bezirksplanungsbehörde habe darüber hinaus Flächen vorgeschlagen, die im Sinne eines Überhanges der Bedarfe der Stadt Düsseldorf in anderen Städten gedeckt werden könnten. Hierbei betrachte die Regionalplanung im Zuge ihrer Arbeitsgruppe „In und Um Düsseldorf“ besonders Flächen, die direkt im Bereich der Haltestellen des schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs liegen, unabhängig von Gemeindegrenzen. Diese Standorte seien dabei auch für die Realisierung von sozialem Wohnraum tauglich. Über die von der Stadt Meerbusch gemeldeten Siedlungsflächen hinaus schlage die Bezirksplanungsbehörde Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB) für Wohnbauflächen nördlich des Stadtbahn-Haltepunktes Bovert und nördlich des Haltepunktes Kamper Weg vor.

Ratsherr Rettig empfindet diese Vorgehensweise als nicht statthaft. Es könne nicht angehen, dass die Stadt Düsseldorf einfach ihren Wohnflächenbedarf im Stadtgebiet Meerbusch abdecke und im eigenen Stadtgebiet nur großzügige Luxuswohnsiedlungen schaffe.

Ratsfrau Niederdellmann-Siemes hält dagegen, dass es sich ja um ein Angebot handele, welches über den Eigenbedarf der Stadt Meerbusch hinausgehe und nicht mit einer Streichung schon planerisch sinnvollen, bisher benannter Reserveflächen einherginge. Somit sollte das Angebot genau betrachtet werden und auch als Chance begriffen werden. Dazu gehöre in jedem Fall auch eine Teilnahme an den Gesprächen in der Arbeitsgruppe „In und Um Düsseldorf“, an der ihres Wissen zurzeit nur der Rhein-Kreis Neuss beteiligt sei und nicht die Stadt Meerbusch.

Ratherr Peters erklärt, dass trotz des Regionalplanangebotes der seinerzeitige Meerbuscher Beschluss, dass im südlichen Bereich des Strümper Busches bis zur Stadtbahntrasse kein weiterer Flächengebrauch stattfinden soll, bestand habe und diese Diskussion abgeschlossen sei. Er begründet dies auch damit, dass die Kfz-Belastung der K 9n, die dort als Haupterschließung herhalten müsste, nicht steigen dürfe.

 

Der Ausschuss nimmt den Bericht und die Ausführungen zur Kenntnis.