Herr Dr. Gerard beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

·         Nach derzeitiger Kenntnis wurde von den Eigentümern des Objektes „Hotel Weindorf“ bislang kein geeigneter Interessent/Betreiber für die Gastronomie gefunden. Während der Bauzeit hatten die Eigentümer Überlegungen zu anderen Nutzungen, z.B. Hotel oder Wohnungen, angestellt. Diese Nutzungen sind denkmalrechtlich nicht verträglich und daneben mit der Frage eines größeren Stellplatzbedarfs belastet.

 

·         Da die Baugenehmigung und die denkmalrechtliche Erlaubnis in dem straßenseitigen Gebäude Hochstr. 21 einen Gastronomiebetrieb enthalten, müssen Bemühungen der Eigentümer unterstellt werden.

 

·         Für die Bauteile Tiefgarage, Torhaus, ehemalige Scheune, Remise und Schweitzerhaus wurden Teilabnahmen durchgeführt.

 

·         Eine erstinstanzliche Entscheidung des VG Düsseldorf steht noch aus.

 

·         Bei dem Objekt Alte Vikarie bietet der Denkmalschutz wegen des laufenden Rechtsverfahrens derzeit keine konkreten Handlungsmöglichkeiten.

Zu dem Objekt Alte Weinschänke ist inzwischen die Baugenehmigung erloschen. Für die Fortsetzung von Baumassnahmen bedarf es einer erneuten Baugenehmigung, ein entsprechender Bauantrag liegt nicht vor, entsprechende Vorbereitungen der Eigentümer  für einen Antrag sind der Verwaltung nicht bekannt.
Aus der Eigentümerpflicht zu Instandhaltung und Nutzung eines Baudenkmals gem. § 7 DSchGNW wird die Untere Denkmalbehörde die Eigentümer zu Massnahmen veranlassen und ggf. mit ordnungsbehördlichen Mitteln durchsetzen.