Sitzung: 29.09.2011 Rat
Herr Dr. Gerard beantwortet die
Anfrage wie folgt:
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Nach
derzeitiger Kenntnis wurde von den Eigentümern des Objektes „Hotel Weindorf“
bislang kein geeigneter Interessent/Betreiber für die Gastronomie gefunden.
Während der Bauzeit hatten die Eigentümer Überlegungen zu anderen Nutzungen,
z.B. Hotel oder Wohnungen, angestellt. Diese Nutzungen sind denkmalrechtlich
nicht verträglich und daneben mit der Frage eines größeren Stellplatzbedarfs
belastet.
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Da
die Baugenehmigung und die denkmalrechtliche Erlaubnis in dem straßenseitigen
Gebäude Hochstr. 21 einen Gastronomiebetrieb enthalten, müssen Bemühungen der
Eigentümer unterstellt werden.
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Für
die Bauteile Tiefgarage, Torhaus, ehemalige Scheune, Remise und Schweitzerhaus
wurden Teilabnahmen durchgeführt.
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Eine
erstinstanzliche Entscheidung des VG Düsseldorf steht noch aus.
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Bei
dem Objekt Alte Vikarie bietet der Denkmalschutz wegen des laufenden
Rechtsverfahrens derzeit keine konkreten Handlungsmöglichkeiten.
Zu dem Objekt Alte Weinschänke ist inzwischen die Baugenehmigung erloschen. Für
die Fortsetzung von Baumassnahmen bedarf es einer erneuten Baugenehmigung, ein
entsprechender Bauantrag liegt nicht vor, entsprechende Vorbereitungen der
Eigentümer für einen Antrag sind der
Verwaltung nicht bekannt.
Aus der Eigentümerpflicht zu Instandhaltung und Nutzung eines Baudenkmals gem.
§ 7 DSchGNW wird die Untere Denkmalbehörde die Eigentümer zu Massnahmen
veranlassen und ggf. mit ordnungsbehördlichen Mitteln durchsetzen.