Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 6

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Hallenbadausschuss stimmt dem vorgelegten Raum- und Funktionsprogramm als Grundlage des geplanten Architektenwettbewerbs zu.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit dem noch zu bestimmenden Betreuungsbüro für den Architektenwettbewerb, den Auslobungstext zu erarbeiten und zur Entscheidung vorzulegen.

 


Sachverhalt:

 

Herr Klein erläutert anhand einer ausführlichen Präsentation das Raum- und Funktionsprogramm und die sich daraus ergebenen Raumblöcke des städtischen Hallenbades. Anhand eines visuellen Grundrisses werden die Funktionsflächen im Bestand dargelegt. Im Zuge der Umbaumaßnahmen soll die Mietfläche der physikalischen Praxis um ca. 200 qm erweitert werden, um dort einen Fitnessbereich einzurichten. Herr Klein weist in diesem Zusammenhang auf die wirtschaftlichen Vorteile sowie die gewünschten Synergieeffekte hin.

 

Auf Nachfrage von Herrn Brauer, ob seitens der Mieter der physikalischen Praxis Bereitschaft signalisiert wurde, die bestehende Mietfläche zu erweitern und wie die Sanierung der Mietfläche erfolgen soll, erläutert Herr Klein, dass bereits Kontakt aufgenommen wurde und der Mieter signalisiert hat, die Mietfläche erweitern zu wollen. Ebenso erklärt Herr Klein, dass die Stadt als Eigentümerin die Sanierung der Mietflächen durchzuführen hat. Während der Mietzeit besteht die Möglichkeit, die physikalische Praxis in angemieteten Containern unterzubringen. Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten wird die physikalische Praxis das Inventar für den Fitnessbereich auf eigene Kosten beschaffen.

 

Ratsherr Damblon erkundigt sich über die präzise Vorgabe des Raum- und Funktionsprogramms im Rahmen der Auslobung und ob eine Erweiterung des gestalterischen Spielraums für die Architekten möglich wäre.

 

Herr Klein verweist auf die Vorgabe, dass aus wirtschaftlichen Gründen eine Änderung der Gebäudehülle nicht beabsichtigt ist. Es besteht allerdings die Absicht, den Besuchern ein modern gestaltetes Bad zu präsentieren. Das Raum- und Funktionsprogramm soll lediglich die Mindestbedingungen schaffen. Durch die Formulierungen des Raum- und Funktionsprogramms, in Verbindung mit dem noch zu erarbeitenden Auslobungstext, wird den Architekten ein Entwurfsrahmen vorgegeben.

 

Im Anschluss stellt Herr Brauer die Frage, ob ein Verzicht auf den Wettbewerb und stattdessen ein VOF-Verhandlungsverfahren eine Alternative wäre. Dies begründet er durch den hohen technischen Anteil im Zuge der Kernsanierung.

 

Technischer Beigeordneter Dr. Gérard erklärt, dass der Wettbewerb kein zwingendes  Element sei. Herr Dr. Gérard weist darauf hin, dass ebenso die Möglichkeit bestünde, sich Vorab ein Bieterfeld auszusuchen und mit dem Bieterfeld skizzenhafte Lösungsansätze zu besprechen, die der Ergebnisfindung dienen. Dies sei eine legitime Überlegung, bei der die Kubatur feststünde und dabei die Modernisierung und Optimierung im Fokus stehe.

 

Herr Bürgermeister Spindler verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass der Rat sich bereits auf den Planungswettbewerb festgelegt hat.

 

Her Quaß erwidert, dass für eine effiziente Realisierung das Korsett jedoch zu starr sei und ein funktionelles Bad  das Ziel sein sollte.

 

Her Klein erklärt, dass es Aufgabe des Bauherrn sei, Vorgaben und Anforderungen zu liefern. Nur so kann eine optimale Lösung geschaffen werden. Durch den Wettbewerb ergibt sich eine Bandbreite von Lösungen, die eine Rahmenvorgabe beinhalten, aber in der Gestaltung unterschiedlich sind.

 

Technischer Beigeordneter Dr. Gérard ergänzt dazu, dass das Raumprogramm notwendig sei, um im Realisierungswettbewerb in Bezug auf das VOF-Verfahren eine Vergleichbarkeit zu schaffen.

 

Bürgermeister Spindler weist darauf hin, dass bereits das Raumprogramm ausführlich besprochen wurde. Er führt exemplarisch auf, dass z. B. die Anzahl der Spinde festgelegt wurde. Er stellt dabei die Frage, ob derartige Bereiche eventuell flexibler gestaltet werden können.

 

Herr Klein erklärt, dass das Raum- und Funktionsprogramm Teil des Auslobungstextes sei. Anhand von Besucherzahlen könne man Größenannahmen vornehmen. Auf Grund der Erfahrungen von Planern werden derartige Funktionsbereiche dann flexibel bemessen.  Herr Klein erklärt, dass derartige Überlegungen im Auslobungstext ausgearbeitet und in den nächstens Sitzungen dem Ausschuss vorgelegt werden sollen.

 

Auf Nachfrage von Ratsherrn Rettig, in welchem Umfang die Erneuerung der Schwimmbecken vorgesehen sind, erklärt Herr Klein, dass nach derzeitigem Stand mindestens die Abdichtungen der Fliesenbeläge erneuert werden müssen. Das Betontragwerk bleibt erhalten. Er ergänzt seine Ausführungen durch Hinweise auf die geplanten Änderungen zur Badewassereinspeisung in die Becken.

 

Daraufhin fordert Ratsherr Jürgens die Verwaltung auf, für eine klare Linie von Raum- und Funktionsprogramm sowie notwendiger Technik zu sorgen.

 

Herr Klein erklärt, dass die Wettbewerbsteilnehmer aus einer Planerkombination von Bäderarchitekten und Haustechnikplaner, mit Schwerpunkt Badbereich, bestünde und hierbei entsprechende Fachkenntnisse nachzuweisen seien. Dadurch soll u. a. eine energetische Optimierung ermöglicht werden. Der energetische Aspekt soll im Auslobungstext ausgeführt werden, bei dem man sich allerdings nicht festlege, sondern Rahmenbedingungen schaffe.

 

Herr Quaß kritisiert im Nachgang, dass man bei Verzicht auf den Sprungturm und einer daraus folgenden Reduzierung des Wasservolumens möglicherweise Kosten sparen könnte. Herrn Quaß fehlen rechnerische Angaben, aus der sich Einsparpotenziale ergeben. Ebenso fordert Ratsherr Rettig die Verwaltung auf, Modellrechnungen durchzuführen, die unterschiedliche Varianten der Folgekosten aufzeigen.

 

Ratsfrau Kox sowie Ratsherr Damblon sprechen sich im Gegenzug für den Erhalt des 3m-Sprungturmes aus. Zudem verweist Ratsherr Damblon auf die seit 2 Jahren bestehende Diskussion über die beabsichtigten Standards und dass eine “Aldibad-Variante“ nicht gewünscht sei.

 

Im Anschluss stellt Herr Brauer einen Veränderungsantrag zum Verzicht auf das Wettbewerbsverfahrens zugunsten eines VOF-Verhandlungsverfahrens. Bürgermeister Spindler weist darauf hin, dass das Verfahren bereits vom Rat als Architektenwettbewerb beschlossen sei und weist den Antrag zurück.

 

Des Weiteren stellt Herr Rettig einen Veränderungsantrag zur Entscheidung über den möglichen Verzicht eines 3m-Sprungturmes.

 

Hierüber lässt Bürgermeister Spindler abstimmen. Der Antrag wird mehrheitlich zurückgewiesen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

 

7

 

FDP

3

1

 

SPD

 

3

 

Bündnis 90 / Die Grünen

2

 

 

UWG

1

 

 

Bürgermeister

 

1

 

Gesamt

6

12

 

 

 


 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

7

 

 

FDP

1

3

 

SPD

3

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen

 

2

 

UWG

 

1

 

Bürgermeister

1

 

 

Gesamt

12

6