Beschlussvorschlag:

 

1. Der Rechnungsprüfungsausschuss beschließt auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes:

 

1.1     Der Rechnungsprüfungsausschuss macht sich den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2011 unter Berücksichtigung des Berichts des Arbeitskreises des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2011 zu eigen.

1.2     Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses kann nunmehr gem. § 101 Abs. 7 GO Nordrhein-Westfalen folgenden Bestätigungsvermerk unterschreiben:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Meerbusch hat den Jahresabschluss mit Anhang, die Inventur, das Inventar, die Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und den Lagebericht der Stadt zum Bilanzstichtag geprüft. Die Aufstellung dieser Unterlagen nach den haushaltsrechtlichen Bestimmungen der GO NRW liegen in der Verantwortung des Bürgermeisters. Aufgabe des Rechnungsprüfungsausschusses ist es, auf Grundlage der durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Inventur, des Inventars und der Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie über den Lagebericht abzugeben.

 

Die Prüfung ist nach § 103 GO NRW unter Beachtung der hergebrachten Grundsätze einer ordnungsgemäßen Abschlussprüfung vorgenommen worden. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens- und Schuldenlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Bilanz und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und die wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Der Rechnungsprüfungsausschuss ist der Auffassung, dass die Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für die abschließende Beurteilung bildet.

Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt:

 

Nach der Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt insgesamt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage der Stadt Meerbusch. Der Lagebericht steht in Einklang mit der Bilanz, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Vermögens- und Schuldenlage der Stadt Meerbusch und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

Aufgrund des Prüfergebnisses kann daher der Bestätigungsvermerk uneingeschränkt erteilt werden.

 

            Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

5

 

 

FDP

3

 

 

SPD

3

 

 

Bündnis 90/Die Grünen

2

 

 

UWG

 

 

 

Zentrum

 

 

1

Gesamt:

13

 

1

 

 

2.1          Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat, den vom Stadtkämmerer aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses 2011 gem. § 96 GO NRW festzustellen.

 

Der Jahresabschluss weist folgende Werte aus:

 

Bilanzsumme:

 

Aktiva

Passiva

587.192.287,54 €

587.192.287,54 €

 

Ergebnisrechnung:

 

Erträge

Aufwendungen

Fehlbetrag

117.173.503,35 €

121.597.475,88 €

-4.423.972,53 €

 

Finanzrechnung:

 

Einzahlungen

Auszahlungen

Veränderungen eigener Finanzmittel

129.617.354,29 €

129.596.772,00 €

20.582,29 €

 

Gleichzeitig empfiehlt er den Mitgliedern des Rates, dem Bürgermeister Entlastung zu erteilen.

 

 

 


Sachverhalt:

 

Herr Fox erläutert den Ablauf der Prüfung des Jahresabschlusses 2011 durch das Rechnungsprüfungsamt i.S.d. § 103 GO Nordrhein-Westfalen. Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes schließt mit keiner Beanstandung, jedoch mit 13 Empfehlungen und 4 Hinweisen ab. Insgesamt steht der Lagebericht in Einklang mit der Bilanz und vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Finanz-, der Vermögens- und der Schuldenlage der Stadt Meerbusch. Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt die Erteilung eines uneingeschränkten Testats.

 

Ratsherr Herbert Becker stellt die durchgeführte Jahresabschlussprüfung des Arbeitskreises des Rechnungsprüfungsausschusses dar. Der Arbeitskreis hat Hinweise und Korrekturwünsche in seinem Bericht formuliert. Prüfungsschwerpunkte des Arbeitskreises sind die Forderungen und Verbindlichkeiten gewesen.

Ratsherr Becker weist auf die unterschiedlichen Vorgehensweisen hinsichtlich der zeitbezogenen Buchung der Forderungen und Verbindlichkeiten bei der Stadt Meerbusch und der WBM sowie der WNO hin.

So können bei der Stadt noch Buchungen zum Jahresabschluss bis zum 31. März des Folgejahres durchgeführt werden, bei der WBM und WNO hingegen ist dies bis zum 30. Juni des Folgejahres möglich. Es wäre wünschenswert, wenn auch die Tochterunternehmen nur Buchungen bis zum 31. März durchführen, um Diskrepanzen zwischen den Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen Stadt und Töchtern zu vermeiden. Auch im Hinblick auf die noch zu erstellenden Gesamtabschlüsse sei dies wünschenswert.

 

Ratsherr Müller spricht die Vorjahresdifferenz von 44.360,16 € an, die nunmehr im Jahresabschluss 2011 durch eine Korrekturbuchung bereinigt worden ist. Da diese Differenz ein Ergebnis von zum Teil sehr hohen Beträgen sei, bezweifelt Ratsherr Müller, dass überhaupt ein umfassendes Bild der Finanzlage bestand. Darüber hinaus bemängelt er, dass der Stadtkämmerer nicht in der Lage sei, Abschlüsse zeitnah zu erstellen und hierfür zudem noch externe Hilfe benötige. Er unterstreicht, dass eine zeitnahe und gesetzeskonforme Ausführung sichergestellt werden muss.

           

Der Ausschussvorsitzende Herr Schleifer spricht noch einmal die unterschiedlichen Zeitpunkte der Buchungsabschlüsse der Stadt und der Tochtergesellschaften an und fordert ein Einwirken der Stadt auf ihre Tochtergesellschaften bezüglich zeitgleicher Buchungsabschlüsse.

 

Stadtkämmerer Fiebig sichert zu, dass künftig Abstimmungsgespräche zu diesem Thema mit den WBM und der WNO geführt werden.

           

Ratsherr Jüngerkes unterstreicht, dass aufgrund des Berichtes des Rechnungsprüfungsamtes ohne Beanstandung in der Rechtsfolge ein uneingeschränktes Testat zu erteilen sei.

 

Ratsherr Becker betont, dass der Rechnungsprüfungsausschuss nicht an das Ergebnis des Rechnungsprüfungsamtes gebunden sei und auch anders entscheiden könne, als dies vom Rechnungsprüfungsamt empfohlen werde.

 

Der Ausschussvorsitzende weist ebenfalls auf die Unabhängigkeit des Rechnungsprüfungsausschusses in seiner Entscheidung hin.

 

Ratsherr Focken unterstreicht ausdrücklich, dass das Rechnungsprüfungsamt eine gute und umfassende Prüfung durchgeführt hat, deren Ergebnis er sich bedenkenlos zu eigen machen könne. Er ist der Meinung, dass die Prüfung durch den Arbeitskreis neben der Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes zu unnötigem Aufwand führe. Er könne sich beruhigt auf die Prüfung des Jahresabschlusses durch das Rechnungsprüfungsamtes verlassen. Zum einen sei es die Aufgabe des Rechnungsprüfungsamtes und zum anderen sei eine gute und sehr ordentliche Arbeit seitens des Rechnungsprüfungsamtes geleistet worden.

 

Ratsherr Rettig erwidert, es sei dankeswert, wenn sich Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses in ihrer Freizeit in die Prüfung einbringen.

 

Der Ausschussvorsitzende, Herr Schleifer, hebt hervor, dass in der Sache zwischen dem Rechnungsprüfungsamt und dem Arbeitskreis Einigkeit bestehe; Unterschiede bestünden lediglich in der Wertung der Prüfungsergebnisse. Der Kämmerer sei weitestgehend den Empfehlungen und Hinweisen aus den Prüfungsberichten gefolgt.

 

Ratsherr Müller betont, dass die Einrichtung des Arbeitskreises und damit die Prüfung durch diesen mit Votum des Rechnungsprüfungsausschusses erfolgt sei.

Die Prüfung durch den Arbeitskreis sei in enger Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt erfolgt.

 

Ratsherr Becker merkt an, dass der Arbeitskreis eingerichtet wurde, um sich stellvertretend für den gesamten Ausschuss ein eigens unabhängiges Bild zum Jahresabschluss machen zu können.

           

Herr Focken entgegnet, dass der Rechnungsprüfungsausschuss stets gute Erfahrungen damit gemacht habe, sich entsprechend des § 101 GO Nordrhein-Westfalen der örtlichen Rechnungsprüfung zur Prüfung des Jahresabschlusses zu bedienen.

 

2.2.      Gemäß § 96 Abs. (1) Satz 2 GO beschließt der Rat über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages.

 

Der Ausschuss empfiehlt den Mitgliedern des Rates, den Jahresfehlbetrag i.H.v. 4.423.972,53 € mit der Ausgleichsrücklage zu verrechnen.

 

            Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

5

 

 

FDP

3

 

 

SPD

3

 

 

Bündnis 90/Die Grünen

2

 

 

UWG

 

 

 

Zentrum

 

 

1

Gesamt:

13

 

1

 

2.3       Der Ausschuss empfiehlt den Mitgliedern des Rates, dem Bürgermeister Entlastung zu erteilen.

 

            Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

5

 

 

FDP

 

2

1

SPD

3

 

 

Bündnis 90/Die Grünen

2

 

 

UWG

 

 

 

Zentrum

 

 

1

Gesamt:

10

2

2