Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Stellungnahme der Stadt Meerbusch gemäß § 4a (3) i. V. m. § 4 (2) BauGB zur erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Flächennutzungsplanes der Stadt Krefeld

Die Abwägung der Stellungnahme der Stadt Meerbusch gemäß § 3 (2) BauGB in Verbindung mit § 2 (2) BauGB zur ersten Offenlage des Flächennutzungsplanentwurfs scheint bislang nicht oder nur teilweise erfolgt, so dass insbesondere an folgenden Forderungen festgehalten wird:

-    Gemäß dem mit Verfügung vom 20.07.1979 genehmigten Gebietsänderungsvertrag zwischen den Städten Krefeld und Meerbuch ist eine 500 m-Abstandslinie, innerhalb der Betriebe der Abstandsklassen I bis IV der Abstandliste des Abstandserlasses NRW, vor allem industrielle Großbetriebe, unzulässig sind, ab heutiger Stadtgrenze nachrichtlich zu übernehmen.

-    Ebenso wird die Darstellung von Gewerbegebieten an Stelle von Industriegebieten als zukünftige Zielvorgabe des Flächennutzungsplanes innerhalb der 500 m und innerhalb des im Gebietsänderungsvertrag festgelegten Abstandes von 100 m zur heutigen Stadtgrenze gefordert.

-    Für die anstehenden Mehrverkehre wird eine nachhaltige und zukunftstragendes Verkehrskonzept auf Krefelder Stadtgebiet gefordert. Zur Langfristlösung sollte die Stadt Krefeld ein tragfähiges Erschließungskonzept im Flächennutzungsplan darstellen, oder die Ansiedlungspolitik im Hafen durch textliche Vorgaben der vorhandenen Erschließungskapazität anpassen. Eine Verbindung vom Krefelder Rheinhafen über die K 1 Richtung Ossum-Bösinghoven zur A 57 wird abgelehnt. Eine Verlagerung des Hafenverkehrs auf Meerbuscher Stadtgebiet ist inakzeptabel.

 


Abstimmungsergebnis:                    einstimmig