Beschluss 1:
Der
Rat der Stadt beschließt, die Präambel des Städtebaulichen Vertrages um einen
Hinweis auf die Verwirklichung der Grundsätze einer ökologischen, nachhaltigen
städtebaulichen Entwicklung zu erweitern.
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Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
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20 |
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FDP |
8 |
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SPD |
8 |
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Bündnis 90 /
Die Grünen |
6 |
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UWG |
2 |
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Zentrum |
1 |
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Fraktionslos |
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1 |
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Bürgermeister |
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1 |
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Gesamt |
25 |
22 |
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Beschluss 2:
Der Rat der Stadt stimmt den öffentlichen Teilen des
Entwurfs des städtebaulichen
Vertrages Stadt ./. Fa. CARAT Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG
(gesamter Vertrag mit Ausnahme Teil III - Grundstückskauf- und
Übertragungsvertrag - sowie der Anlagen 2a, 2b und 5 und Teil V - Folgekosten -
) gemäß § 11 Baugesetzbuch vom 23. September 2004
(BGBl. I S. 2414) in der zurzeit geltenden Fassung zum Bebauungsplan Nr. 266, Meerbusch-Osterath,
Ostara und der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60, Meerbusch-Osterath,
Winklerweg/Wienenweg in der vorliegenden Vertragsfassung zu.
Herr
Rettig erläutert seine Kritik an der aktuellen Präambel, die keinen Hinweis
darauf enthalte, dass das Ziel des Bebauungsplanes 266 die Verwirklichung einer
ökologischen, nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung sei.
Nach
kurzer Diskussion stellt Bürgermeister Spindler Beschluss 1 zur Abstimmung.
Im
Folgenden werden weitere Fragen des vorliegenden Fragen-Kataloges der FDP zum
Städtebaulichen Vertrag erörtert und hierzu insbesondere folgende Aussagen
getroffen:
Die
Einhaltung der vorgeschriebenen Energiestandards wird im
Baugenehmigungsverfahren durch gutachterliche Bescheinigungen sichergestellt.
Die nach Bebauungsplan einzuhaltenden Sortimente werden Bestandteil des
Bauantrages und dementsprechend geprüft. Ebenso werden die Lieferzeiten im
Baugenehmigungsverfahren festgelegt. Eine Information hierüber soll zu
gegebener Zeit im Ausschuss für Planung und Liegenschaften erfolgen. Die äußere
Gestaltung des Frischemarktes mit Verklinkerung und Begrünung des nördlichen
Bauteils sowie mit Werbeanlagen, wird in einer Anlage zum Städtebaulichen
Vertrag zeichnerisch und textlich festgelegt. Fehlende Unterlagen wie z.B. die
Vereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßen NRW werden bis zum Satzungsbeschluss
beigebracht. Die derzeit festgesetzte Bürgschaftshöhe wurde von der Verwaltung
geprüft und ist auskömmlich, sofern sich keine wesentlichen Änderungen
innerhalb der Bauleitverfahren ergeben.
Die
Beantwortung der Fragen der FDP hinsichtlich der Machbarkeitsstudie zur
Energieversorgung und bezüglich der Kooperationsvereinbarung zwischen wbm und
Stadt bzw. Carat erfolgt schriftlich. In diesem Zusammenhang sollen auch die
von Herrn Rettig kritisierten Unklarheiten hinsichtlich der Anwendung der
Energieeinsparverordnung (ENEV) erneut geprüft werden.
Abschließend
informiert Herr Hüchtebrock über die Zeitschiene zum weiteren Ablauf der
Bauleitplanverfahren. Die Offenlagen könnten unmittelbar nach den Herbstferien
beginnen. Je nach Menge und Schwere der zu erwartenden Einwendungen, die der
externe Planer des Investors zu bearbeiten habe, sei eine Behandlung im
Ausschuss für Planung und Liegenschaften frühestens am 1. Februar 2012 denkbar.
Die Beratung und
Beschlussfassung der Tagesordnungspunkte des nichtöffentlichen Teils (TOP 22 –
Top 25) werden vorgezogen.
Auf Antrag von Frau Wellhausen
wird geheim abgestimmt.
Abstimmungsergebnis:
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Ja |
Nein |
Enthaltungen |
Gesamt |
28 |
19 |
0 |