Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 19

 

Beschluss 1:

 

Der Rat der Stadt beschließt, die Präambel des Städtebaulichen Vertrages um einen Hinweis auf die Verwirklichung der Grundsätze einer ökologischen, nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung zu erweitern.

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

 

20

 

FDP

8

 

 

SPD

8

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen

6

 

 

UWG

2

 

 

Zentrum

1

 

 

Fraktionslos

 

1

 

Bürgermeister

 

1

 

Gesamt

25

22

 

 

Beschluss 2:

Der Rat der Stadt stimmt den öffentlichen Teilen des Entwurfs des städtebaulichen Vertrages Stadt ./. Fa. CARAT Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG (gesamter Vertrag mit Ausnahme Teil III - Grundstückskauf- und Übertragungsvertrag - sowie der Anlagen 2a, 2b und 5 und Teil V - Folgekosten - ) gemäß § 11 Baugesetzbuch vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zurzeit geltenden Fassung zum Bebauungsplan Nr. 266, Meerbusch-Osterath, Ostara und der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60, Meerbusch-Osterath, Winklerweg/Wienenweg in der vorliegenden Vertragsfassung zu.

 


 

Herr Rettig erläutert seine Kritik an der aktuellen Präambel, die keinen Hinweis darauf enthalte, dass das Ziel des Bebauungsplanes 266 die Verwirklichung einer ökologischen, nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung sei.

 

Nach kurzer Diskussion stellt Bürgermeister Spindler Beschluss 1 zur Abstimmung.

 

Im Folgenden werden weitere Fragen des vorliegenden Fragen-Kataloges der FDP zum Städtebaulichen Vertrag erörtert und hierzu insbesondere folgende Aussagen getroffen:

 

Die Einhaltung der vorgeschriebenen Energiestandards wird im Baugenehmigungsverfahren durch gutachterliche Bescheinigungen sichergestellt. Die nach Bebauungsplan einzuhaltenden Sortimente werden Bestandteil des Bauantrages und dementsprechend geprüft. Ebenso werden die Lieferzeiten im Baugenehmigungsverfahren festgelegt. Eine Information hierüber soll zu gegebener Zeit im Ausschuss für Planung und Liegenschaften erfolgen. Die äußere Gestaltung des Frischemarktes mit Verklinkerung und Begrünung des nördlichen Bauteils sowie mit Werbeanlagen, wird in einer Anlage zum Städtebaulichen Vertrag zeichnerisch und textlich festgelegt. Fehlende Unterlagen wie z.B. die Vereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßen NRW werden bis zum Satzungsbeschluss beigebracht. Die derzeit festgesetzte Bürgschaftshöhe wurde von der Verwaltung geprüft und ist auskömmlich, sofern sich keine wesentlichen Änderungen innerhalb der Bauleitverfahren ergeben.

 

Die Beantwortung der Fragen der FDP hinsichtlich der Machbarkeitsstudie zur Energieversorgung und bezüglich der Kooperationsvereinbarung zwischen wbm und Stadt bzw. Carat erfolgt schriftlich. In diesem Zusammenhang sollen auch die von Herrn Rettig kritisierten Unklarheiten hinsichtlich der Anwendung der Energieeinsparverordnung (ENEV) erneut geprüft werden.

 

Abschließend informiert Herr Hüchtebrock über die Zeitschiene zum weiteren Ablauf der Bauleitplanverfahren. Die Offenlagen könnten unmittelbar nach den Herbstferien beginnen. Je nach Menge und Schwere der zu erwartenden Einwendungen, die der externe Planer des Investors zu bearbeiten habe, sei eine Behandlung im Ausschuss für Planung und Liegenschaften frühestens am 1. Februar 2012 denkbar.

 

Die Beratung und Beschlussfassung der Tagesordnungspunkte des nichtöffentlichen Teils (TOP 22 – Top 25)  werden vorgezogen.

 


Auf Antrag von Frau Wellhausen wird geheim abgestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

Gesamt

28

19

0