Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Erste Beigeordnete Mielke-Westerlage erläutert unter Bezugnahme auf die Presseberichterstattung der vergangenen Wochen und anhand der Informationsvorlage die allgemeine Entwicklung im Asylbereich sowie insbesondere die aktuelle Situation in den städtischen Asylbewerberunterkünften in Meerbusch.

 

Im Hinblick auf die sich abzeichnende Auslastung der Häuser sei man in Kooperation mit der Wohnungsnothilfe der Caritas verstärkt bemüht, die Personen, die sich nicht mehr in den Unterkünften aufhalten müssten, in regulären Wohnraum zu vermitteln. Erfolg sei wegen des bereits bekannten Engpasses von Wohnraum für diesen Personenkreis und für Geringverdiener allerdings bislang nur in wenigen Einzelfällen gegeben. Demzufolge habe man auch Kontakt zu den Wohnungsbaugesellschaften gesucht, um Wohnraum für mietfähige Einzelpersonen und Familien zu finden. Sofern gegeben, werde die Stadt zukünftig auch wieder von Bennennungsrechten für Sozialwohnungen Gebrauch machen. Des Weiteren sei beabsichtigt ein Gebäude an der Strümper Straße, welches derzeit für die Unterbringung von Obdachlosen genutzt werde, für die die Unterbringung von Flüchtlingen zu nutzen. Dort sei allerdings vorrangig eine Unterbringung von Familien vorgesehen, da eine zweckmäßige Belegung der Wohneinheiten durch Einzelpersonen nur begrenzt realisierbar sei. Auch werde man im Hinblick auf die unterschiedlichen Nationalitäten und Kulturen eine behutsame Belegung vornehmen. Ebenso sei beabsichtigt, leerstehende Städtische Dienstwohnungen im Bedarfsfall für die Unterbringung der Asylbewerber zur Verfügung zu stellen. Unabhängig von den vorgenannten Bemühungen müsse man je nach Entwicklung aber noch weitere Unterbringungsalternativen erschließen. Verwaltungsseitig halte man vor dem Hintergrund der unwägbaren Entwicklung nur eine Containerlösung für zweckmäßig; ein geeigneter Standort müsse noch gefunden werden.

 

Anhand der Betrachtung der Personenzugänge im Jahr 2013 nach Nationalitäten verdeutlicht Frau Mielke-Westerlage, dass die meisten zugereisten bzw. zugewiesenen Personen serbischer Herkunft seien. Es handele sich dabei überwiegend um Rückkehrer und deren Familien, die infolge eines Asylfolgeverfahrens wieder in Meerbusch aufgenommen werden müssten.

 

Ratsherr Wartchow erklärt für die CDU-Fraktion, dass man unter Berücksichtigung der schwankenden Bedarfe im Asylbereich die geplanten Maßnahmen der Verwaltung als sinnvoll und zweckmäßig mitragen werde. Ferner müsse man trotz aller notwendigen Verdichtungen in den Häusern den bislang guten Standard weitestgehend beibehalten. Dazu gehöre insbesondere auch die Aufrechterhaltung der 24-Stunden-Betreuung in den Unterkünften, die maßgeblich dazu beitrage, Unruhen infolge der dort aufeinander treffenden unterschiedlichen Weltbilder zu vermeiden und somit negative Auswirkungen für die Anwohner zu minimieren.

 

Hinsichtlich der Unterkünfte an der Strümper Straße äußert Ratsfrau Niegeloh ihr Bedauern, dass man die Nutzung der Gebäude entgegen der ursprünglich angedachten Lösung nunmehr auf diesem Wege weiter etablieren müsse. Auf die Frage, inwieweit man dort ohne Wachdienst den sozialen Frieden gewährleisten könne, verweist Erste Beigeordnete Mielke-Westerlage auf die regelmäßige Präsenz der Hauswarte der Ü-Heime wie auch der Verwaltungsmitarbeiter in den Obdachlosenunterkünften. Sofern man jedoch feststelle, dass weitere Maßnahmen notwendig seien, werde man den Ausschuss entsprechend informieren und beteiligen. Zunächst bleibe jedoch die tatsächliche Inanspruchnahme des Gebäudes abzuwarten.