Erste
Beigeordnete Mielke-Westerlage erläutert unter Bezugnahme auf die
Presseberichterstattung der vergangenen Wochen und anhand der
Informationsvorlage die allgemeine Entwicklung im Asylbereich sowie
insbesondere die aktuelle Situation in den städtischen Asylbewerberunterkünften
in Meerbusch.
Im
Hinblick auf die sich abzeichnende Auslastung der Häuser sei man in Kooperation
mit der Wohnungsnothilfe der Caritas verstärkt bemüht, die Personen, die sich
nicht mehr in den Unterkünften aufhalten müssten, in regulären Wohnraum zu
vermitteln. Erfolg sei wegen des bereits bekannten Engpasses von Wohnraum für
diesen Personenkreis und für Geringverdiener allerdings bislang nur in wenigen
Einzelfällen gegeben. Demzufolge habe man auch Kontakt zu den
Wohnungsbaugesellschaften gesucht, um Wohnraum für mietfähige Einzelpersonen
und Familien zu finden. Sofern gegeben, werde die Stadt zukünftig auch wieder
von Bennennungsrechten für Sozialwohnungen Gebrauch machen. Des Weiteren sei
beabsichtigt ein Gebäude an der Strümper Straße, welches derzeit für die
Unterbringung von Obdachlosen genutzt werde, für die die Unterbringung von
Flüchtlingen zu nutzen. Dort sei allerdings vorrangig eine Unterbringung von
Familien vorgesehen, da eine zweckmäßige Belegung der Wohneinheiten durch
Einzelpersonen nur begrenzt realisierbar sei. Auch werde man im Hinblick auf
die unterschiedlichen Nationalitäten und Kulturen eine behutsame Belegung
vornehmen. Ebenso sei beabsichtigt, leerstehende Städtische Dienstwohnungen im
Bedarfsfall für die Unterbringung der Asylbewerber zur Verfügung zu stellen.
Unabhängig von den vorgenannten Bemühungen müsse man je nach Entwicklung aber
noch weitere Unterbringungsalternativen erschließen. Verwaltungsseitig halte
man vor dem Hintergrund der unwägbaren Entwicklung nur eine Containerlösung für
zweckmäßig; ein geeigneter Standort müsse noch gefunden werden.
Anhand
der Betrachtung der Personenzugänge im Jahr 2013 nach Nationalitäten
verdeutlicht Frau Mielke-Westerlage, dass die meisten zugereisten bzw.
zugewiesenen Personen serbischer Herkunft seien. Es handele sich dabei
überwiegend um Rückkehrer und deren Familien, die infolge eines
Asylfolgeverfahrens wieder in Meerbusch aufgenommen werden müssten.
Ratsherr
Wartchow erklärt für die CDU-Fraktion, dass man unter Berücksichtigung der
schwankenden Bedarfe im Asylbereich die geplanten Maßnahmen der Verwaltung als
sinnvoll und zweckmäßig mitragen werde. Ferner müsse man trotz aller
notwendigen Verdichtungen in den Häusern den bislang guten Standard
weitestgehend beibehalten. Dazu gehöre insbesondere auch die Aufrechterhaltung
der 24-Stunden-Betreuung in den Unterkünften, die maßgeblich dazu beitrage,
Unruhen infolge der dort aufeinander treffenden unterschiedlichen Weltbilder zu
vermeiden und somit negative Auswirkungen für die Anwohner zu minimieren.
Hinsichtlich
der Unterkünfte an der Strümper Straße äußert Ratsfrau Niegeloh ihr Bedauern,
dass man die Nutzung der Gebäude entgegen der ursprünglich angedachten Lösung
nunmehr auf diesem Wege weiter etablieren müsse. Auf die Frage, inwieweit man
dort ohne Wachdienst den sozialen Frieden gewährleisten könne, verweist Erste
Beigeordnete Mielke-Westerlage auf die regelmäßige Präsenz der Hauswarte der
Ü-Heime wie auch der Verwaltungsmitarbeiter in den Obdachlosenunterkünften.
Sofern man jedoch feststelle, dass weitere Maßnahmen notwendig seien, werde man
den Ausschuss entsprechend informieren und beteiligen. Zunächst bleibe jedoch
die tatsächliche Inanspruchnahme des Gebäudes abzuwarten.