Sitzung: 27.11.2013 Kulturausschuss
Techn.
Beigeordneter Dr. Gérard informiert den Ausschuss darüber, dass mit dem
Eigentümer der Alten Weinschänke in Lank eine „gütige Abstimmung“ erfolgt sei.
Nach anfänglichen Schwierigkeiten seien nun, wie von der Bauaufsicht verlangt,
18 Stellplätze vorgesehen. Der Erteilung einer positiven Bauvoranfrage oder gar
einer Baugenehmigung stehe nach Vorstellung und Abstimmung im APL aus seiner
Sicht nichts im Wege. Auf Nachfrage erklärt er weiter, es handle sich dabei im
Sinne der Denkmalpflege um eine „klassische Baugenehmigung“, die Säle blieben
entsprechend den Auflagen des Denkmalschutzes erhalten. Sie würden aber künftig
als Wohnraum genutzt. Auf die Frage nach der künftigen Gestaltung der Hausfront
an der Gonellastraße erklärt die Denkmalpflegerin, Frau Roters, ihr seien keine
diesbezüglichen Pläne bekannt (Anm. d. Protokollführers: Inzwischen konnte nach
Aussage von Frau Roters geklärt werden, dass eine Veränderung der Bebauung im
Bereich Gonellastraße nicht Bestandteil des aktuellen Bauantrags ist.)
Zum
Thema „Haus Wellen“ erklärt Dr. Gérard, der Planungsausschuss habe dem Abriss
jetzt zugestimmt, da eine Prüfung durch das Fachamt ergeben habe, das Gebäude
habe keinen denkmalwerten Charakter. Insbesondere die vielen Umbauten, die an
dem Haus in der Vergangenheit vorgenommen wurden, hätten dazu geführt, dass
eine Schutzwürdigkeit nicht entstanden sei. Dennoch solle im Bereich der
Rheinfähre der dörfliche Charakter erhalten bleiben, auch solle bei der Planung
der künftigen Bebauung der vorhandene Baumbestand nicht „zugebaut“ werden.
In
der nachfolgenden Aussprache fügt Dr. Gérard hinzu, dass sich die Prüfung der Denkmalwürdigkeit
nicht nur auf das genannte Objekt bezogen habe, sondern auf das gesamte
Ensemble „alte Rheinquerung“, zu dem auch das Fährhaus sowie die
Fähranlegestelle gehören. Für das gesamte Ensemble sei die Denkmaleigenschaft
verneint worden.
Mit
Zustimmung des Ausschusses informiert Herr Ludwig Petry, Leiter des Meerbuscher
Ortskuratoriums der Stiftung Denkmalschutz, über die Arbeit des Kuratoriums und
über das in der Anlage zu dieser Niederschrift dargestellte Thema
„Grabdenkmäler in Meerbusch“. Um dieses dem Ausschuss einmal vor Ort vorstellen
zu können, bietet er den Ausschussmitgliedern einen Besuch auf einem der
Meerbuscher Friedhöfe unmittelbar vor Beginn nächsten Ausschusssitzung an. Er
bittet außerdem darum, bis zum Abschluss der Arbeiten des Kuratoriums keine
alten Grabsteine zu entsorgen. Ausschussvorsitzender Radmacher beabsichtigt,
den Ausschuss vor der nächsten Sitzung zu einer Friedhofsbegehung einzuladen.
Ratsherr
Jung fragt nach, welche finanziellen und sonstigen Auswirkungen es für den
Pächter bzw. Eigentümer habe, wenn ein Grabstein unter Denkmalschutz gestellt
werde. Die Verwaltung sagt zu, dieser Frage nachzugehen.