Techn. Beigeordneter Dr. Gérard informiert den Ausschuss darüber, dass mit dem Eigentümer der Alten Weinschänke in Lank eine „gütige Abstimmung“ erfolgt sei. Nach anfänglichen Schwierigkeiten seien nun, wie von der Bauaufsicht verlangt, 18 Stellplätze vorgesehen. Der Erteilung einer positiven Bauvoranfrage oder gar einer Baugenehmigung stehe nach Vorstellung und Abstimmung im APL aus seiner Sicht nichts im Wege. Auf Nachfrage erklärt er weiter, es handle sich dabei im Sinne der Denkmalpflege um eine „klassische Baugenehmigung“, die Säle blieben entsprechend den Auflagen des Denkmalschutzes erhalten. Sie würden aber künftig als Wohnraum genutzt. Auf die Frage nach der künftigen Gestaltung der Hausfront an der Gonellastraße erklärt die Denkmalpflegerin, Frau Roters, ihr seien keine diesbezüglichen Pläne bekannt (Anm. d. Protokollführers: Inzwischen konnte nach Aussage von Frau Roters geklärt werden, dass eine Veränderung der Bebauung im Bereich Gonellastraße nicht Bestandteil des aktuellen Bauantrags ist.)

Zum Thema „Haus Wellen“ erklärt Dr. Gérard, der Planungsausschuss habe dem Abriss jetzt zugestimmt, da eine Prüfung durch das Fachamt ergeben habe, das Gebäude habe keinen denkmalwerten Charakter. Insbesondere die vielen Umbauten, die an dem Haus in der Vergangenheit vorgenommen wurden, hätten dazu geführt, dass eine Schutzwürdigkeit nicht entstanden sei. Dennoch solle im Bereich der Rheinfähre der dörfliche Charakter erhalten bleiben, auch solle bei der Planung der künftigen Bebauung der vorhandene Baumbestand nicht „zugebaut“ werden.

In der nachfolgenden Aussprache fügt Dr. Gérard hinzu, dass sich die Prüfung der Denkmalwürdigkeit nicht nur auf das genannte Objekt bezogen habe, sondern auf das gesamte Ensemble „alte Rheinquerung“, zu dem auch das Fährhaus sowie die Fähranlegestelle gehören. Für das gesamte Ensemble sei die Denkmaleigenschaft verneint worden.

 

Mit Zustimmung des Ausschusses informiert Herr Ludwig Petry, Leiter des Meerbuscher Ortskuratoriums der Stiftung Denkmalschutz, über die Arbeit des Kuratoriums und über das in der Anlage zu dieser Niederschrift dargestellte Thema „Grabdenkmäler in Meerbusch“. Um dieses dem Ausschuss einmal vor Ort vorstellen zu können, bietet er den Ausschussmitgliedern einen Besuch auf einem der Meerbuscher Friedhöfe unmittelbar vor Beginn nächsten Ausschusssitzung an. Er bittet außerdem darum, bis zum Abschluss der Arbeiten des Kuratoriums keine alten Grabsteine zu entsorgen. Ausschussvorsitzender Radmacher beabsichtigt, den Ausschuss vor der nächsten Sitzung zu einer Friedhofsbegehung einzuladen.

Ratsherr Jung fragt nach, welche finanziellen und sonstigen Auswirkungen es für den Pächter bzw. Eigentümer habe, wenn ein Grabstein unter Denkmalschutz gestellt werde. Die Verwaltung sagt zu, dieser Frage nachzugehen.