Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 4

Beschluss:

 

1. Der Ausschuss für Schule und Sport stimmt der Entwurfsplanung für den Kunstrasenplatz auf der Sportanlage Krähenacker in Meerbusch-Osterath zu und beschließt die Aufhebung des Sperrvermerks beim Sachkonto U 08001005 (7853000) – Neubau Kunstrasenplatz (westlicher Tennenplatz) – im Produkt Sportförderung.

 


Erste Beigeordnete Mielke-Westerlage erläutert die nach der Vertagung vom 19.09.2013 ergänzte Vorlage der Verwaltung. Der Bau eines Hybrid-Rasenplatzes würde seitens der Verwaltung nicht befürwortet, insbesondere durch die nur marginal höheren Kosten eines Kunstrasenplatzes, dessen geringere Nutzungsmöglichkeit und der Tatsache, dass es zu den Hybridplätzen noch keinerlei Langzeiterfahrung gebe.

 

Dipl.-Ing. Hüchtebrock erläutert die Tischvorlage (Anm. des Schriftführers: als Anlage beigefügt), welche einen geänderten Beschlussvorschlag 2 der Drucksache SB11/680/2013 enthalte.

 

Zunächst sei der Auftrag an die Verwaltung gegangen, zu prüfen, ob als Refinanzierung der Baumaßnahme das Kleinspielfeld und der Bolzplatz südlich der Sportanlage zu Gunsten einer Wohnbebauung geändert werden könne. Hierzu habe der Schallschutzgutachter festgestellt, dass der durch eine an die Sportanlage heranrückende Wohnbebauung entstehende Immissionskonflikt nicht lösbar sein würde. Hinzu käme, dass nach heutigen Immissionsschutzvorschriften ein Ersatzstandort für den aufgegebenen Bolzplatz, welcher stark frequentiert werde, wohnungsnah nicht möglich sei.

 

Alternativ habe die Verwaltung geprüft, ob der östliche Tennenplatz in eine Wohnbebauung geändert werden könne. Hier habe man festgestellt, dass die notwendige Lärmschutzmaßnahme nicht verträglich mit der Umgebung gewesen wäre. Die Lärmschutzwand inkl. Gabionen würden eine Höhe von bis zu 10 m erreichen. In Düsseldorf habe es in der Vergangenheit schon erfolgreiche Klagen gegen ebensolche Lärmschutzmaßnahmen innerhalb von Wohnbebauungen gegeben.

 

Aus diesem Grund schlage die Verwaltung vor, eine Grünfläche im nord-westlichen Bereich zur Sportanlage zum Zwecke einer Wohnbebauung zu nutzen. Hier wäre aller Voraussicht nach keine Lärmschutzwand notwendig, eine detaillierte Prüfung jedoch noch ausstehend.

 

In der anschließenden Diskussion meldet die SPD-Fraktion zur möglichen Wohnbebauung noch Beratungsbedarf an. Aus diesem Grund wird zunächst nur über den Beschlussvorschlag Nr. 1 (Aufhebung Sperrvermerk) abgestimmt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

zu 1. Der Beschluss wird mit 13 Ja-Stimmen gegen 4 Nein-Stimmen (FDP) gefasst.

 

2. Der Ausschuss für Schule und Sport empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Liegenschaften, dem Rat der Stadt die Aufstellung der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 65 B in Meerbusch-Osterath, nordwestlich Rudolf-Lensing-Ring zum Zwecke einer Wohnbebauung zu empfehlen.

 

zu 2. Der Beschluss zu Nr. 2 der Vorlage wird vertagt, da die SPD-Fraktion noch Beratungsbedarf anmeldet.