Sitzung: 26.11.2013 Ausschuss für Schule und Sport
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 4
Vorlage: SB11/680/2013
Beschluss:
1.
Der Ausschuss für Schule und Sport stimmt der Entwurfsplanung für den
Kunstrasenplatz auf der Sportanlage Krähenacker in Meerbusch-Osterath zu und
beschließt die Aufhebung des Sperrvermerks beim Sachkonto U 08001005 (7853000)
– Neubau Kunstrasenplatz (westlicher Tennenplatz) – im Produkt Sportförderung.
Erste
Beigeordnete Mielke-Westerlage erläutert die nach der Vertagung vom 19.09.2013
ergänzte Vorlage der Verwaltung. Der Bau eines Hybrid-Rasenplatzes würde
seitens der Verwaltung nicht befürwortet, insbesondere durch die nur marginal
höheren Kosten eines Kunstrasenplatzes, dessen geringere Nutzungsmöglichkeit
und der Tatsache, dass es zu den Hybridplätzen noch keinerlei Langzeiterfahrung
gebe.
Dipl.-Ing.
Hüchtebrock erläutert die Tischvorlage
(Anm. des Schriftführers: als Anlage beigefügt), welche einen geänderten
Beschlussvorschlag 2 der Drucksache SB11/680/2013 enthalte.
Zunächst
sei der Auftrag an die Verwaltung gegangen, zu prüfen, ob als Refinanzierung
der Baumaßnahme das Kleinspielfeld und der Bolzplatz südlich der Sportanlage zu
Gunsten einer Wohnbebauung geändert werden könne. Hierzu habe der
Schallschutzgutachter festgestellt, dass der durch eine an die Sportanlage
heranrückende Wohnbebauung entstehende Immissionskonflikt nicht lösbar sein
würde. Hinzu käme, dass nach heutigen Immissionsschutzvorschriften ein
Ersatzstandort für den aufgegebenen Bolzplatz, welcher stark frequentiert
werde, wohnungsnah nicht möglich sei.
Alternativ
habe die Verwaltung geprüft, ob der östliche Tennenplatz in eine Wohnbebauung
geändert werden könne. Hier habe man festgestellt, dass die notwendige
Lärmschutzmaßnahme nicht verträglich mit der Umgebung gewesen wäre. Die
Lärmschutzwand inkl. Gabionen würden eine Höhe von bis zu 10 m erreichen. In
Düsseldorf habe es in der Vergangenheit schon erfolgreiche Klagen gegen ebensolche
Lärmschutzmaßnahmen innerhalb von Wohnbebauungen gegeben.
Aus
diesem Grund schlage die Verwaltung vor, eine Grünfläche im nord-westlichen
Bereich zur Sportanlage zum Zwecke einer Wohnbebauung zu nutzen. Hier wäre
aller Voraussicht nach keine Lärmschutzwand notwendig, eine detaillierte
Prüfung jedoch noch ausstehend.
In
der anschließenden Diskussion meldet die SPD-Fraktion zur möglichen
Wohnbebauung noch Beratungsbedarf an. Aus diesem Grund wird zunächst nur über
den Beschlussvorschlag Nr. 1 (Aufhebung Sperrvermerk) abgestimmt.
Abstimmungsergebnis:
zu
1. Der Beschluss wird mit 13 Ja-Stimmen gegen 4 Nein-Stimmen (FDP) gefasst.
2.
Der Ausschuss für Schule und Sport empfiehlt dem Ausschuss für Planung und
Liegenschaften, dem Rat der Stadt die Aufstellung der 7. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 65 B in Meerbusch-Osterath, nordwestlich
Rudolf-Lensing-Ring zum Zwecke einer Wohnbebauung zu empfehlen.
zu
2. Der Beschluss zu Nr. 2 der Vorlage wird vertagt, da die SPD-Fraktion noch
Beratungsbedarf anmeldet.