Herr Hüchtebrock berichtet über den Bebauungsplan „Hansaallee/Böhlerstraße“, über dessen Entwurf ein Vertreter der Stadt Düsseldorf in der letzten Ausschusssitzung referiert und zu dem die Stadt eine Stellungnahme nach § 4 (1) BauGB abgegeben habe. Nunmehr sei die Aufforderung zu einer Stellungnahme nach § 4 (2) BauGB ergangen, der die Verwaltung im Sinne der bisherigen Stellungnahme nachkommen wolle. Dabei werde sie sorgfältig auf die erfolgten Änderungen eingehen, insbesondere bezüglich der Ausweisung eines Sondergebietes für groß- und nicht großflächigen Einzelhandel an Stelle eines bisher geplanten Gewerbegebietes.

Die Zeit bis zur Zustellung der Sitzungsunterlagen und zur Sitzung habe leider nicht gereicht, um die fertige Fassung der Stellungnahme in den Ausschuss einzubringen. Die Verwaltung wolle die Stellungnahme der Niederschrift beifügen.

 

Der Ausschuss stimmt der dargestellten Vorgehensweise zu.