Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 41, Nein: 5

Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Nr. 294, Meerbusch‑Osterath, Netzbetriebsstelle der Stadtwerke Meerbusch-Willich - einschließlich seiner Änderung auf Grund vorgebrachter Stellungnahmen - als Satzung gemäß § 10 (1) Baugesetzbuch -BauGB- vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein‑Westfalen vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666/SGV.NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Mai 2011 (GV.NRW. S. 271).

 

Der räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 19, 366, 367, 368 und 252 der Flur 15 der Gemarkung Osterath und ist im Übersichtsplan gekennzeichnet.

 

 

Gleichzeitig wird die Entwurfsbegründung als Entscheidungsbegründung gemäß § 9 (8) BauGB beschlossen.

 

 

Dabei machte sich der Rat ergänzend die vom Ausschuss für Planung und Liegenschaften am

20. September 2011 beschlossene Abwägung zur öffentlichen Entwurfsauslegung unter Berücksichtigung der Abwägung des Ausschusses für Planung und Liegenschaften vom

24. November 2010 zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zu eigen.

Die Abwägungen lagen dem Rat der Stadt in der Fassung der Niederschriften der Sitzungen des Ausschusses für Planung und Liegenschaften vom 24. November 2010 und 20. September 2011 vor. Die zu den Abwägungsbeschbeschlüssen des Ausschusses gehörenden Vorlagen mit den eingegangenen Stellungnahmen waren dem Rat bekannt.

 


Ratsherr Jürgens berichtet aus dem Ausschuss für Planung und Liegenschaften.

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

20

 

 

FDP

7

 

 

SPD

3

5

 

Bündnis 90 / Die Grünen

6

 

 

UWG

2

 

 

Zentrum

1

 

 

Fraktionslos

1

 

 

Bürgermeister

1

 

 

Gesamt

41

5