Beschluss:
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. §§
1 (8) und 13a BauGB
Der Rat der Stadt beschließt die Aufstellung der 2. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 161 in Meerbusch‑Lank-Latum im Bereich der
Albertstraße gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch ‑BauGB‑ vom
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) in Verbindung mit § 1 (8) BauGB. Die
Bebauungsplanänderung wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten
Verfahren aufgestellt, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach
§ 2 (4) BauGB.
Der räumliche Geltungsbereich dieser Bebauungsplanänderung umfasst das
Flurstück 250 der Flur 5 der Gemarkung Lank und ist im Übersichtsplan
gekennzeichnet.
Mit dem Inkrafttreten dieses Änderungsplanes treten die entgegenstehenden
Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 161 außer Kraft.
Ratsherr Jürgens berichtet aus dem Ausschuss für Planung und Liegenschaften.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig