Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 40, Nein: 6

Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt die 108. Änderung des Flächennutzungsplanes, Meerbusch‑‑Osterath, Betriebshof Stadtwerke abschließend gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch -BauGB- vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) in Verbindung mit § 1 (8) BauGB.

 

Der räumliche Geltungsbereich dieser Änderung umfasst die Flurstücke 19, 366, 367, 368 und 252 der Flur 15 der Gemarkung Osterath und ist im nachstehenden Übersichtsplan gekennzeichnet.

 

                                                

 

Gleichzeitig wird die Entwurfsbegründung als Entscheidungsbegründung gemäß § 5 (5) BauGB beschlossen.

 

Dabei machte sich der Rat ergänzend die vom Ausschuss für Planung und Liegenschaften am

20. September 2011 beschlossene Abwägung zur öffentlichen Entwurfsauslegung unter Berücksichtigung der Abwägung des Ausschusses für Planung und Liegenschaften vom

24. November 2010 zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zu eigen.

Die Abwägungen lagen dem Rat der Stadt in der Fassung der Niederschriften der Sitzungen des Ausschusses für Planung und Liegenschaften vom 24. November 2010 und 20. September 2011 vor. Die zu den Abwägungsbeschlüssen des Ausschusses gehörenden Vorlagen mit denr eingegangenen Stellungnahmen waren dem Rat bekannt.

 

Mit Wirksamkeit dieses Änderungsplanes werden die entgegenstehenden Darstellungen des Flächennutzungsplanes unwirksam.

 


Ratsherr Jürgens berichtet aus dem Ausschuss für Planung und Liegenschaften.

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

20

 

 

FDP

8

 

 

SPD

1

6

 

Bündnis 90 / Die Grünen

6

 

 

UWG

2

 

 

Zentrum

1

 

 

Fraktionslos

1

 

 

Bürgermeister

1

 

 

Gesamt

40

6