Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt
die 108. Änderung des Flächennutzungsplanes, Meerbusch‑‑Osterath, Betriebshof Stadtwerke abschließend gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch -BauGB-
vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 22. Juli 2011
(BGBl. I S. 1509) in Verbindung mit
§ 1 (8) BauGB.
Der räumliche Geltungsbereich
dieser Änderung umfasst die Flurstücke 19, 366, 367, 368 und 252 der
Flur 15 der Gemarkung Osterath und ist im nachstehenden Übersichtsplan
gekennzeichnet.
Gleichzeitig wird die
Entwurfsbegründung als Entscheidungsbegründung gemäß
§ 5 (5) BauGB beschlossen.
Dabei machte sich
der Rat ergänzend die vom Ausschuss für Planung und Liegenschaften am
20. September
2011 beschlossene Abwägung zur öffentlichen Entwurfsauslegung unter Berücksichtigung der Abwägung des Ausschusses für Planung
und Liegenschaften vom
24.
November 2010 zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zu
eigen.
Die Abwägungen lagen dem Rat der Stadt in der Fassung der
Niederschriften der Sitzungen des Ausschusses für Planung und Liegenschaften
vom 24. November 2010 und 20. September 2011 vor. Die zu den
Abwägungsbeschlüssen des Ausschusses gehörenden Vorlagen mit denr eingegangenen
Stellungnahmen waren dem Rat bekannt.
Mit Wirksamkeit dieses Änderungsplanes werden die
entgegenstehenden Darstellungen des Flächennutzungsplanes unwirksam.
Ratsherr Jürgens berichtet aus
dem Ausschuss für Planung und Liegenschaften.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
20 |
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|
FDP |
8 |
|
|
SPD |
1 |
6 |
|
Bündnis 90 /
Die Grünen |
6 |
|
|
UWG |
2 |
|
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Zentrum |
1 |
|
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Fraktionslos |
1 |
|
|
Bürgermeister |
1 |
|
|
Gesamt |
40 |
6 |
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