Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

1.    Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. §§ 1 (8) und 13a BauGB

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 161 in Meerbusch‑Lank-Latum im Bereich der Albertstraße gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch ‑BauGB‑ vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) in Verbindung mit § 1 (8) BauGB. Die Bebauungsplanänderung wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB.

 

Der räumliche Geltungsbereich dieser Bebauungsplanänderung umfasst das Flurstück 250 der Flur 5 der Gemarkung Lank und ist im Übersichtsplan gekennzeichnet.

 

 

Mit dem Inkrafttreten dieses Änderungsplanes treten die entgegenstehenden Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 161 außer Kraft.

2.   Beschluss der öffentlichen Entwurfsauslegung gem. § 13 (2) BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften beschließt, den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 161 in MeerbuschLank-Latum im Bereich der Albertstraße einschließlich der Entwurfsbegründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen gemäß § 13 (2) Baugesetzbuch ‑BauGB‑ in Verbindung mit § 3 (2) BauGB vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zurzeit geltenden Fassung öffentlich auszulegen.

 

Der räumliche Geltungsbereich dieser Bebauungsplanänderung umfasst das Flurstück 250 der Flur 5 der Gemarkung Lank und ist im Übersichtsplan gekennzeichnet.

 

Die Bebauungsplanänderung wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt, eine Umweltprüfung ist somit nicht erforderlich.

 

Mit dem Inkrafttreten dieses Änderungsplanes treten die entgegenstehenden Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 161 außer Kraft.

 


Herr Hüchtebrock erläutert die Planungshistorie und stellt den Planentwurf vor.

Der Beschlussvorschlag zur Einstufung in eine Bearbeitungspriorität wird von der Verwaltung zurückgezogen.

 


Abstimmungsergebnis:                    einstimmig