Sitzung: 19.11.2013 Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: FB4/671/2013
Beschluss:
1. Aufstellungsbeschluss
gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. §§ 1 (8) und 13a BauGB
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt,
folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt die Aufstellung der 2. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 161 in Meerbusch‑Lank-Latum im Bereich der
Albertstraße gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch ‑BauGB‑ vom
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) in Verbindung mit § 1 (8) BauGB. Die
Bebauungsplanänderung wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten
Verfahren aufgestellt, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach
§ 2 (4) BauGB.
Der räumliche Geltungsbereich dieser Bebauungsplanänderung umfasst das
Flurstück 250 der Flur 5 der Gemarkung Lank und ist im Übersichtsplan
gekennzeichnet.
Mit dem Inkrafttreten dieses Änderungsplanes treten die entgegenstehenden
Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 161 außer Kraft.
2. Beschluss
der öffentlichen Entwurfsauslegung gem. § 13 (2) BauGB i.V.m.
§ 3 (2) BauGB
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften beschließt, den Entwurf der
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 161 in Meerbusch‑Lank-Latum
im Bereich der Albertstraße einschließlich der Entwurfsbegründung sowie die
wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und
Informationen gemäß § 13 (2) Baugesetzbuch ‑BauGB‑
in Verbindung mit § 3 (2) BauGB vom 23. September 2004
(BGBl. I S. 2414) in der zurzeit geltenden Fassung öffentlich
auszulegen.
Der räumliche Geltungsbereich dieser Bebauungsplanänderung umfasst das
Flurstück 250 der Flur 5 der Gemarkung Lank und ist im Übersichtsplan
gekennzeichnet.
Die Bebauungsplanänderung wird gemäß § 13a BauGB im
beschleunigten Verfahren aufgestellt, eine Umweltprüfung ist somit nicht
erforderlich.
Mit dem Inkrafttreten dieses Änderungsplanes treten die entgegenstehenden
Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 161 außer Kraft.
Herr Hüchtebrock erläutert die Planungshistorie
und stellt den Planentwurf vor.
Der Beschlussvorschlag zur Einstufung in eine
Bearbeitungspriorität wird von der Verwaltung zurückgezogen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig