Sitzung: 19.11.2013 Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: FB4/669/2013
Beschluss:
1. Aufstellungsbeschluss
gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. §§ 1 (8) und 13a BauGB
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt,
folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 58 B in Meerbusch‑Büderich
im Bereich der nördlichen Hermann-Unger-Allee gemäß
§ 2 (1) Baugesetzbuch ‑BauGB‑ vom
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) in Verbindung mit § 1 (8) BauGB. Die
Bebauungsplanänderung wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten
Verfahren aufgestellt, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach
§ 2 (4) BauGB.
Der räumliche Geltungsbereich dieser Bebauungsplanänderung umfasst die
Wiese zwischen dem Parkplatz des Hallenbades, der Hermann-Unger-Allee, dem
Spielplatz und dem Hallenbad (Teil des Flurstücks 1149 der Flur 10 der
Gemarkung Büderich) und ist im Übersichtsplan gekennzeichnet.
Mit dem Inkrafttreten dieses Änderungsplanes treten die entgegenstehenden
Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 58 B außer Kraft.
2. Vorläufige
städtebauliche und sonstige Vorgaben
Der Ausschuss für
Planung und Liegenschaften beschließt folgende städtebauliche und sonstige
Vorgaben:
Art der baulichen
Nutzung: Allgemeines Wohngebiet
Maß der baulichen
Nutzung: GRZ1: 0,4
(Obergrenze)
GRZ2:
0,8 (Obergrenze, erhöht; „Ausgleich“ erforderlich)
Zahl
der Vollgeschosse zur Friedenstraße: III (zwingend)
max.
Gebäudehöhe zur Friedenstraße: 12,5 m (Attika bei Flachdach oder First)
Zahl
der Vollgeschosse zur Hermann-Unger-Allee: II (zwingend)
max.
Gebäudehöhe zur Hermann-Unger-Allee: 9,5 m (Attika bei Flachdach oder First)
Bauweise: abweichend
von offener Bauweise bzgl. Baukörperlänge (> 50 m), im übrigen mit
seitlichem Grundstücksgrenzabstand
Überbaubare
Grundstücksfläche: keine Empfehlung zur
Lage
Erschließung für
Kfz: über Friedenstraße
Stellplätze: gemäß des
städtischen Stellplatzschlüssels in Unterflur-Tiefgarage
Wohnungen: mindestens
30 % der Anzahl der Wohneinheiten mit sozialer Wohnraumförderung
Energieversorgung: Blockheizkraftwerk für
Wohngebäude und Hallenbad
Sachkundiger Bürger Weyen hält den Bebauungsplan
zur Zeit für noch nicht erforderlich, da eine angedachte finanzielle
Verknüpfung mit der Hallenbadsanierung noch nicht feststehe.
Ratsherr Damblon stimmt dem indirekt zu, macht
jedoch deutlich, dass es sich nur um den Aufstellungsbeschluss im Sinne eines
politischen Signals handele. Die inhaltliche Ausgestaltung der
Bebauungsplanänderung ergebe sich aus dem weiteren Planverfahren. Sollte zum
Hallenbad eine geänderte Beschlusslage eintreten, könne das
Bebauungsplanverfahren, das seine Zeit brauche, immer noch ausgesetzt werden,
wobei er diesen Teil des Parks als entbehrlich ansehe und eine Ergänzung der
Wohnbebauung auch unabhängig von der Hallenbadsanierung städtebaulich
ausdrücklich begrüße.
Ratsherr Rettig spricht sich ebenfalls für die
Planaufstellung aus, vermisst jedoch klare Vorgaben bezüglich der energetischen
Ansprüche, der Ausrichtung der Dächer, Gebäudehöhen und Wohnungsgrößen. Er
bezweifelt dabei die Vorgabe für ein gemeinsames Blockheizkraftwerk, das bei
Nichtsanierung des Hallenbades für das Mehrfamilienhaus dann zu groß
dimensioniert wäre.
Herr Hüchtebrock weist darauf hin, dass genau
diese Fragen dem Aufstellungsverfahren vorbehalten sind und beim
Aufstellungsbeschluss noch nicht festgelegt werden können. Dementsprechend
sollte es sich beim zweiten Beschlussvorschlag um vorläufige städtebauliche und
sonstige Vorgaben handeln.
Ratsherr Focken sieht den Bauplatz als hervorragend
für den sozialen Wohnungsbau an und bitte um eine schnellstmögliche Umsetzung,
unabhängig von der Hallenbadproblematik.
Der Beschlussvorschlag zur Einstufung in eine
Bearbeitungspriorität wird von der Verwaltung zurückgezogen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig