Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

1.    Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. §§ 1 (8) und 13a BauGB

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 58 B in MeerbuschBüderich im Bereich der nördlichen Hermann-Unger-Allee gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch ‑BauGB‑ vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) in Verbindung mit § 1 (8) BauGB. Die Bebauungsplanänderung wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB.

 

Der räumliche Geltungsbereich dieser Bebauungsplanänderung umfasst die Wiese zwischen dem Parkplatz des Hallenbades, der Hermann-Unger-Allee, dem Spielplatz und dem Hallenbad (Teil des Flurstücks 1149 der Flur 10 der Gemarkung Büderich) und ist im Übersichtsplan gekennzeichnet.

 

 

Mit dem Inkrafttreten dieses Änderungsplanes treten die entgegenstehenden Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 58 B außer Kraft.

2.    Vorläufige städtebauliche und sonstige Vorgaben

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften beschließt folgende städtebauliche und sonstige Vorgaben:

 

Art der baulichen Nutzung:          Allgemeines Wohngebiet

Maß der baulichen Nutzung:        GRZ1: 0,4 (Obergrenze)

                                                      GRZ2: 0,8 (Obergrenze, erhöht; „Ausgleich“ erforderlich)

                                                      Zahl der Vollgeschosse zur Friedenstraße: III (zwingend)

                                                      max. Gebäudehöhe zur Friedenstraße: 12,5 m (Attika bei Flachdach oder First)

                                                      Zahl der Vollgeschosse zur Hermann-Unger-Allee: II (zwingend)

                                                      max. Gebäudehöhe zur Hermann-Unger-Allee: 9,5 m (Attika bei Flachdach oder First)

Bauweise:                                      abweichend von offener Bauweise bzgl. Baukörperlänge (> 50 m), im übrigen mit seitlichem Grundstücksgrenzabstand

Überbaubare Grundstücksfläche:  keine Empfehlung zur Lage

Erschließung für Kfz:                    über Friedenstraße

Stellplätze:                                    gemäß des städtischen Stellplatzschlüssels in Unterflur-Tiefgarage

Wohnungen:                                  mindestens 30 % der Anzahl der Wohneinheiten mit sozialer Wohnraumförderung

Energieversorgung:                       Blockheizkraftwerk für Wohngebäude und Hallenbad

 


Sachkundiger Bürger Weyen hält den Bebauungsplan zur Zeit für noch nicht erforderlich, da eine angedachte finanzielle Verknüpfung mit der Hallenbadsanierung noch nicht feststehe.

Ratsherr Damblon stimmt dem indirekt zu, macht jedoch deutlich, dass es sich nur um den Aufstellungsbeschluss im Sinne eines politischen Signals handele. Die inhaltliche Ausgestaltung der Bebauungsplanänderung ergebe sich aus dem weiteren Planverfahren. Sollte zum Hallenbad eine geänderte Beschlusslage eintreten, könne das Bebauungsplanverfahren, das seine Zeit brauche, immer noch ausgesetzt werden, wobei er diesen Teil des Parks als entbehrlich ansehe und eine Ergänzung der Wohnbebauung auch unabhängig von der Hallenbadsanierung städtebaulich ausdrücklich begrüße.

Ratsherr Rettig spricht sich ebenfalls für die Planaufstellung aus, vermisst jedoch klare Vorgaben bezüglich der energetischen Ansprüche, der Ausrichtung der Dächer, Gebäudehöhen und Wohnungsgrößen. Er bezweifelt dabei die Vorgabe für ein gemeinsames Blockheizkraftwerk, das bei Nichtsanierung des Hallenbades für das Mehrfamilienhaus dann zu groß dimensioniert wäre.

Herr Hüchtebrock weist darauf hin, dass genau diese Fragen dem Aufstellungsverfahren vorbehalten sind und beim Aufstellungsbeschluss noch nicht festgelegt werden können. Dementsprechend sollte es sich beim zweiten Beschlussvorschlag um vorläufige städtebauliche und sonstige Vorgaben handeln.

Ratsherr Focken sieht den Bauplatz als hervorragend für den sozialen Wohnungsbau an und bitte um eine schnellstmögliche Umsetzung, unabhängig von der Hallenbadproblematik.

 

Der Beschlussvorschlag zur Einstufung in eine Bearbeitungspriorität wird von der Verwaltung zurückgezogen.

 


Abstimmungsergebnis:                    einstimmig