Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. §§ 1 (8) und 13a BauGB

Der Rat der Stadt beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 58 B in MeerbuschBüderich im Bereich der nördlichen Hermann-Unger-Allee gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch ‑BauGB‑ vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) in Verbindung mit § 1 (8) BauGB. Die Bebauungsplanänderung wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB.

 

Der räumliche Geltungsbereich dieser Bebauungsplanänderung umfasst die Wiese zwischen dem Parkplatz des Hallenbades, der Hermann-Unger-Allee, dem Spielplatz und dem Hallenbad (Teil des Flurstücks 1149 der Flur 10 der Gemarkung Büderich) und ist im Übersichtsplan gekennzeichnet.

 

 

Mit dem Inkrafttreten dieses Änderungsplanes treten die entgegenstehenden Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 58 B außer Kraft.

 


Ratsherr Jürgens berichtet aus dem Ausschuss für Planung und Liegenschaften.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig