Beschluss:
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. §§
1 (8) und 13a BauGB
Der Rat der Stadt beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 58 B in Meerbusch‑Büderich
im Bereich der nördlichen Hermann-Unger-Allee gemäß
§ 2 (1) Baugesetzbuch ‑BauGB‑ vom
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) in Verbindung mit § 1 (8) BauGB. Die
Bebauungsplanänderung wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten
Verfahren aufgestellt, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach
§ 2 (4) BauGB.
Der räumliche Geltungsbereich dieser Bebauungsplanänderung umfasst die
Wiese zwischen dem Parkplatz des Hallenbades, der Hermann-Unger-Allee, dem
Spielplatz und dem Hallenbad (Teil des Flurstücks 1149 der Flur 10 der
Gemarkung Büderich) und ist im Übersichtsplan gekennzeichnet.
Mit dem Inkrafttreten dieses Änderungsplanes treten die entgegenstehenden
Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 58 B außer Kraft.
Ratsherr Jürgens berichtet aus dem Ausschuss für Planung und Liegenschaften.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig