Beschluss:
Änderung des
Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. § 13a BauGB
Der Rat der Stadt ändert seinen Beschluss zur
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 298, Meerbusch‑Büderich,
Kindergarten Böhler‑Siedlung vom 29. März 2012 gemäß
§ 2 (1) Baugesetzbuch ‑BauGB‑ vom
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548). Der
Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren
aufgestellt, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach
§ 2 (4) BauGB.
Der räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes
umfasst nunmehr die Flurstücke 795 tlw., 796 tlw. und 1330 tlw.
der Flur 34 der Gemarkung Büderich sowie den anliegenden Abschnitt und
eine kleine Teilfläche östlich des Laacher Weges und ist im Übersichtsplan
gekennzeichnet.
Mit
dem Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes treten die entgegenstehenden
Festsetzungen des auf die Stadt Meerbusch übergeleiteten Bebauungsplanes
Nr. 9 der ehemaligen Gemeinde Büderich außer Kraft.
Ratsherr Jürgens berichtet aus dem Ausschuss für Planung und Liegenschaften.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig