Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Änderung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. § 13a BauGB

Der Rat der Stadt ändert seinen Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 298, Meerbusch‑Büderich, Kindergarten Böhler‑Siedlung vom 29. März 2012 gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch ‑BauGB‑ vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548). Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB.

 

Der räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes umfasst nunmehr die Flurstücke 795 tlw., 796 tlw. und 1330 tlw. der Flur 34 der Gemarkung Büderich sowie den anliegenden Abschnitt und eine kleine Teilfläche östlich des Laacher Weges und ist im Übersichtsplan gekennzeichnet.

 

 

 

Mit dem Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes treten die entgegenstehenden Festsetzungen des auf die Stadt Meerbusch übergeleiteten Bebauungsplanes Nr. 9 der ehemaligen Gemeinde Büderich außer Kraft.

 


Ratsherr Jürgens berichtet aus dem Ausschuss für Planung und Liegenschaften.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig