Beschluss:
Der Rat beschließt:
1.
Die Schmutzwassergebühr für das Jahr 2014 wird auf
2,11 €/m3, die Niederschlagswassergebühr für das Jahr 2014 wird auf
0,92 €/m2 festgesetzt. Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2014
wird Gegenstand des Beschlusses.
2.
Bei der Kalkulation der Schmutzwassergebühr wird die
Überdeckung aus der Betriebskostenabrechnung 2012 zu 100%, das sind 235.671,03
€, kostenmindernd vorgetragen. Die bisher nicht verwendeten 50% des
Überschusses der Betriebskostenabrechnung 2011 belaufen sich auf 108.229,70 €
und werden kostenmindernd in die Gebührenkalkulation 2014 vorgetragen.
3.
Bei der Kalkulation der Niederschlagswassergebühr
erfolgt aus der Überdeckung der Betriebskostenabrechnung 2012 ein
kostenmindernder Vortrag in Höhe von 30%, das sind 96.117,27 €. Die bisher
nicht verwendeten 50% des Überschusses der Betriebskostenabrechnung 2011
belaufen sich auf 195.038,96 € und werden kostenmindernd in die
Gebührenkalkulation 2014 vorgetragen. Aus der Sonderrücklage für den
Gebührenausgleich werden 221.652,80 € entnommen und kostenmindernd eingesetzt.
4.
Die Jahresgebühr für das Ablesen der
Wasserzwischenzähler, den Ersteinbau des Wasserzwischenzählers und die
Zählerauswechslung im Rahmen des Eichgesetzes wird auf 24,46 € festgesetzt.
5.
Änderung des §15
6. Die V. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Meerbusch vom 01.12.2008 (Anlage) wird beschlossen.
Ratsherr Gabernig berichtet aus dem Bau- und Umweltausschuss. Ratsherr Rettig erklärt, dass seine Fraktion nicht zustimmen könne, da ein Zinssatz von 6% in die Gebührenkalkulation eingeflossen sei. Seine Fraktion halte einen Zinssatz von 5% für ausreichend. Diese Ablehnung beziehe sich auf alle Gebührensatzungen bis einschließlich TOP 10 der heutigen Sitzung.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
22 |
|
|
FDP |
|
11 |
|
SPD |
8 |
|
|
Bündnis
90 / Die Grünen |
6 |
|
|
UWG |
2 |
|
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Zentrum |
1 |
|
|
Fraktionslos |
1 |
|
|
Bürgermeister |
1 |
|
|
Gesamt |
41 |
11 |
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