Sitzung: 19.11.2013 Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: FB4/663/2013
Beschluss:
1. Änderung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. §
13a BauGB
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt
dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt ändert seinen Beschluss zur
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 298, Meerbusch‑Büderich,
Kindergarten Böhler‑Siedlung vom 29. März 2012 gemäß
§ 2 (1) Baugesetzbuch ‑BauGB‑ vom
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548). Der
Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren
aufgestellt, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach
§ 2 (4) BauGB.
Der räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes
umfasst nunmehr die Flurstücke 795 tlw., 796 tlw. und 1330 tlw.
der Flur 34 der Gemarkung Büderich sowie den anliegenden Abschnitt und
eine kleine Teilfläche östlich des Laacher Weges und ist im Übersichtsplan
gekennzeichnet.
Mit
dem Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes treten die entgegenstehenden
Festsetzungen des auf die Stadt Meerbusch übergeleiteten Bebauungsplanes
Nr. 9 der ehemaligen Gemeinde Büderich außer Kraft.
2. Beschluss der öffentlichen Entwurfsauslegung gem.
§ 13 (2) BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften beschließt,
den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 298, Meerbusch‑Büderich,
Kindergarten Böhler‑Siedlung einschließlich der Entwurfsbegründung sowie
die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und
Informationen gemäß § 13 (2) Baugesetzbuch ‑BauGB‑
in Verbindung mit § 3 (2) BauGB vom 23. September 2004
(BGBl. I S. 2414) in der zurzeit geltenden Fassung öffentlich
auszulegen.
Der räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes
umfasst nunmehr die Flurstücke 795 tlw., 796 tlw. und 1330 tlw.
der Flur 34 der Gemarkung Büderich sowie den anliegenden Abschnitt und
eine kleine Teilfläche östlich des Laacher Weges und ist im Übersichtsplan
gekennzeichnet.
Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB im
beschleunigten Verfahren aufgestellt, eine Umweltprüfung ist somit nicht erforderlich.
Mit dem Inkrafttreten dieses
Bebauungsplanes treten die entgegenstehenden Festsetzungen des auf die Stadt
Meerbusch übergeleiteten Bebauungsplanes Nr. 9 der ehemaligen Gemeinde
Büderich außer Kraft.
Herr Hüchtebrock erläutert die Beratungsvorlage und stellt den
tiefbautechnischen Vorentwurf für den geforderten, weitgehend niveaugleichen
und verkehrsberuhigenden Umbau des Laacher Weges im Bereich des neuen
Kindergartens vor.
Abstimmungsergebnis: einstimmig