Beschluss:
Der Rat der Stadt
beschließt gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch -BauGB- vom
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zurzeit
geltenden Fassung, die Änderung des Aufstellungsbeschlusses der 100. Änderung
des Flächennutzungsplanes, Meerbusch-Osterath, Ostara.
Der Bauleitplan
erhält nunmehr die Bezeichnung:
100. Änderung des
Flächennutzungsplanes, Meerbusch-Osterath, Ostara und ein Teilbereich in
Meerbusch-Strümp
Der räumliche
Geltungsbereich dieser Änderung wird nunmehr wie folgt begrenzt:
Teil-Geltungsbereich 1 im
·
Norden von der südlichen Grenze der Strümper Straße /L
154, der westlichen Grenze des Flurstückes 407 sowie einer gedachten Verbindung
von der südwestlichen Ecke des o.g. Flurstückes bis zur südöstlichen Ecke des
Flurstückes 298 (der Flur 3, Gemarkung Osterath)
·
Westen von einer gedachten geradlinigen Verbindung
parallel zur östlichen Begrenzung der
Planfeststellung für die Bahnunterführung der L 154/L 476
·
Süden von der nördlichen Begrenzung der Meerbuscher
Straße/L 476
·
Osten von der westlichen Begrenzung des Bebauungsplanes
Nr. 60 und der Ostgrenze des Winklerweges
Teil-Geltungsbereich 2 im
·
Norden von der südlichen Begrenzung der Osterather
Straße
·
Westen von der östlichen Begrenzung der Flurstücke 401,
186, 187, der nördlichenBegrenzung der Flurstücke 247, 248, 249, 250 sowie der
östlichen Begrenzung des Flurstückes 250,
·
Süden von der nördlichen Begrenzung der Straße
»Schneiderspfad«
·
Osten von einer gedachten Linie parallel laufend zur
Straße »Am Strümper Busch«, tangierend Teilbereiche des Flurstückes 278,
(alle Flur 9,
Gemarkung Strümp) und wird in den jeweiligen nachstehenden Übersichtsplänen
gekennzeichnet.
Ratsherr Jürgens berichtet aus
dem Ausschuss für Planung und Liegenschaften.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
20 |
|
|
FDP |
|
6 |
|
SPD |
|
8 |
|
Bündnis 90 /
Die Grünen |
6 |
|
|
UWG |
|
2 |
|
Zentrum |
|
1 |
|
Fraktionslos |
1 |
|
|
Bürgermeister |
1 |
|
|
Gesamt |
28 |
17 |
|