Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Bechert beantwortet die Anfrage wie folgt:

Derzeit seien 2 Standorte der Prostituierten festzustellen. Es handele sich hierbei um die Einfahrt zum Umspannwerk an der Uerdinger Straße zwischen Strümp und Lank-Latum und um den Parkplatz gegenüber dem Strümper Friedhof. Festzustellen sei, dass hierdurch keine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bestehe und daher auch ein Verbot nicht möglich sei. Nach Rückfrage bei der Bezirksregierung sei eine Ausweitung des Sperrbezirks auf das gesamte Stadtgebiet nicht möglich. Hierzu müssten Teile, in denen eine tatsächliche Gefährdung vorliegen könne, ausgewiesen werden. Die Argumentation, die beiden Standorte liegen an Schulwegen, sei nicht ausreichend, da letztlich jeder Weg im Stadtgebiet ein potentieller Schulweg für die entsprechenden Anwohner sei.

 

Ratsherr Staudinger-Napp kritisiert diese Haltung der Stadt, die es ermögliche, dass die vorwiegend jungen Frauen, die dort ihre Dienste anbieten, weiterhin u.U. ausgebeutet werden können.

Herr Bechert entgegnet hierzu, dass sich eine erfahrene Mitarbeiterin des Ordnungsbereichs um die Frauen kümmere und sie hinsichtlich möglicher Gefahren befragt habe.

 

Ratsherr Neuhausen sieht an den genannten Standorten durchaus Unfallgefahren, da Autofahrer dort u.U. unvermittelt ihre Geschwindigkeit verringern und es zu vermehrten Auffahrunfällen kommen könne. Herr Bechert antwortet hierzu, dass diese unvermittelten Geschwindigkeitsreduzierungen bisher nicht festgestellt werden konnten.

 

Auf entsprechende Nachfrage von Ratsherrn Müller erläutert Herr Bechert weiter, dass die betroffenen Frauen EU-Bürgerinnen und ihn Krefeld gemeldet seien und insofern weder Aufenthalts- noch Arbeitserlaubnis benötigen.