Sitzung: 20.11.2013 Ausschuss für Klima, Umwelt, Bau
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 4, Enthaltungen: 0
Vorlage: FB5/654/2013
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss
empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
- Die Anteile der Allgemeinheit an den
einzelnen Straßengruppen werden wie folgt festgesetzt:
a) Anliegerstraßen 2
%
b) Fußgängerzonen 67
%
c) Innerörtliche
Straßen 21
%
d) Überörtliche
Straßen 30
%
- Aus dem Betriebsergebnis 2011 wird die Unterdeckung bei den
Anliegerstraßen zu 50%
(-9.769,28 €), bei den innerörtlichen und überörtlichen
Straßen zu 100 % kostensteigernd
(-16.300,67 € und -1.634,88 €) in die Kalkulation 2014
vorgetragen. Bei den Fußgängerzonen wird die Überdeckung aus dem
Betriebsergebnis 2011 mit 100% (823,- €) kostenmindernd in die
Kalkulation 2014 vorgetragen
- Die Gebührensätze je Meter Grundstücksseite
werden wie folgt festgesetzt:
a) Anliegerstraßen 1,58
€/m (2013: 1,36 €/m)
b) Fußgängerzonen 8,85
€/m (2013: 6,95 €/m)
c) Innerörtliche
Straßen 5,24
€/m (2013: 5,99 €/m)
d) Überörtliche
Straßen 4,99
€/m (2013: 5,91 €/m)
- Die XXXV. Änderungssatzung
(Anlage A) und die zugehörigen Änderungen zum Straßenverzeichnis
(Anlage B) werden beschlossen.
Die Gebührenkalkulation wird Bestandteil des Beschlusses.
Auf die Fragen von Ratsherrn Dr. Brennecke erläutert Herr Trapp die gestiegenen Gebühren für die Reinigung der Fußgängerzonen. Er verweist auf Seite 72 der vorab versandten Gebührenkalkulation. Dort wird der Allgemeinanteil mit 67 % und der von den Gebührenzahlern zu übernehmende Restanteil von 33 % mit nur 13.242 € ausgewiesen. Falls die tatsächlich anfallenden Kosten steigen, erhöhen sich wegen des geringen Ausgangsbetrages die Gebühren spürbar.
Die Kosten können nicht ohne Leistungseinschränkung vermindert werden. Die Fußgängerzonen werden zweimal in der Woche gereinigt, da die Fußgängerzonen auch ein Aushängeschild der Stadt sind.
Ratsherr Meffert betont die hohe Wirtschaftlichkeit und Qualität der Straßenreinigung.
Ratsfrau Niegeloh fragt nach dem Grund der Gebührenschwankungen bei den verschiedenen Straßenarten. Herr Trapp führt dies auf das Einfließen der Unterdeckung des Betriebsergebnisses aus den Vorjahren und die Schwankungen beim Winterdienst zurück.
Ratsherr Dr. Brennecke nimmt den Antrag vom 19.11.2013 zum Haushalt 2014 auf Minderung der kalkulatorischen Verzinsung des Anlagevermögens von 6 % auf 5 % im Namen der FDP-Fraktion zurück.
Anmerkung der
Schriftführerin: Die beiden Anträge der FDP-Fraktion sind der Niederschrift zu
diesem TOP beigefügt.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
7 |
|
|
FDP |
|
4 |
|
SPD |
3 |
|
|
Bündnis 90/Die Grünen |
2 |
|
|
UWG |
1 |
|
|
Gesamt: |
13 |
4 |
0 |
Sprecher im Rat: Ratsherr Gabernig
Beschlussantrag der
FDP-Fraktion (zum Haushalt 2014) vom 19.11.2013:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Gebühren bei den Fußgängerzonen in Höhe des Ansatzes für 2013 beizubehalten. Dies wäre haushaltsneutral, da eine Umrechnung zuungunsten der anderen Straßenarten erfolgt.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
|
7 |
|
FDP |
4 |
|
|
SPD |
|
3 |
|
Bündnis 90/Die Grünen |
|
2 |
|
UWG |
|
1 |
|
Gesamt: |
4 |
13 |
0 |
Der Antrag ist damit abgelehnt.