Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Die Anteile der Allgemeinheit an den einzelnen Straßengruppen werden wie folgt festgesetzt:

 

a)  Anliegerstraßen                                                        2 %

b)  Fußgängerzonen                                                     67 %

c)  Innerörtliche Straßen                                               21 %

d)  Überörtliche Straßen                                                30 %

 

  1. Aus dem Betriebsergebnis 2011 wird die Unterdeckung bei den Anliegerstraßen zu 50%      (-9.769,28 €), bei den innerörtlichen und überörtlichen Straßen zu 100 % kostensteigernd   (-16.300,67 € und -1.634,88 €) in die Kalkulation 2014 vorgetragen. Bei den Fußgängerzonen wird die Überdeckung aus dem Betriebsergebnis 2011 mit 100% (823,- €) kostenmindernd in die Kalkulation 2014 vorgetragen

 

  1. Die Gebührensätze je Meter Grundstücksseite werden wie folgt festgesetzt:

 

a)  Anliegerstraßen                                                 1,58 €/m              (2013:   1,36 €/m)

b)  Fußgängerzonen                                                8,85 €/m              (2013:   6,95 €/m)

c)  Innerörtliche Straßen                                          5,24 €/m              (2013:   5,99 €/m)

d)  Überörtliche Straßen                                          4,99 €/m              (2013:   5,91 €/m)

 

 

 

  1. Die XXXV. Änderungssatzung (Anlage A) und die zugehörigen Änderungen zum Straßenverzeichnis (Anlage B) werden beschlossen.

Die Gebührenkalkulation wird Bestandteil des Beschlusses.

 


Auf die Fragen von Ratsherrn Dr. Brennecke erläutert Herr Trapp die gestiegenen Gebühren für die Reinigung der Fußgängerzonen. Er verweist auf Seite 72 der vorab versandten Gebührenkalkulation. Dort wird der Allgemeinanteil mit 67 % und der von den Gebührenzahlern zu übernehmende Restanteil von 33 % mit nur 13.242 € ausgewiesen. Falls die tatsächlich anfallenden Kosten steigen, erhöhen sich wegen des geringen Ausgangsbetrages die Gebühren spürbar.

Die Kosten können nicht ohne Leistungseinschränkung vermindert werden. Die Fußgängerzonen werden zweimal in der Woche gereinigt, da die Fußgängerzonen auch ein Aushängeschild der Stadt sind.

 

Ratsherr Meffert betont die hohe Wirtschaftlichkeit und Qualität der Straßenreinigung.

 

Ratsfrau Niegeloh fragt nach dem Grund der Gebührenschwankungen bei den verschiedenen Straßenarten. Herr Trapp führt dies auf das Einfließen der Unterdeckung des Betriebsergebnisses aus den Vorjahren und die Schwankungen beim Winterdienst zurück.

 

Ratsherr Dr. Brennecke nimmt den Antrag vom 19.11.2013 zum Haushalt 2014 auf Minderung der kalkulatorischen Verzinsung des Anlagevermögens von 6 % auf 5 % im Namen der FDP-Fraktion zurück.

 

Anmerkung der Schriftführerin: Die beiden Anträge der FDP-Fraktion sind der Niederschrift zu diesem TOP beigefügt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

7

 

 

FDP

 

4

 

SPD

3

 

 

Bündnis 90/Die Grünen

2

 

 

UWG

1

 

 

Gesamt:

13

4

0

 

Sprecher im Rat: Ratsherr Gabernig

 

 

Beschlussantrag der FDP-Fraktion (zum Haushalt 2014) vom 19.11.2013:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Gebühren bei den Fußgängerzonen in Höhe des Ansatzes für 2013 beizubehalten. Dies wäre haushaltsneutral, da eine Umrechnung zuungunsten der anderen Straßenarten erfolgt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

 

7

 

FDP

4

 

 

SPD

 

3

 

Bündnis 90/Die Grünen

 

2

 

UWG

 

1

 

Gesamt:

4

13

0

Der Antrag ist damit abgelehnt.