Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 17

Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch -BauGB- vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zurzeit geltenden Fassung, die Änderung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 266, Meerbusch-Osterath, Ostara.

 

Der räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes wird nunmehr wie folgt begrenzt:

·         Im Nordwesten von der südöstlichen Begrenzung der Strümper Straße/L 154

·         Im Westen von der östlichen Begrenzung der Planfeststellung für die Bahnunterführung der L 154/L 476, mit Ausnahme des Anschlusspunktes im Südwesten

·         Im Süden von der nördlichen Begrenzung der Meerbuscher Straße/L 476

·         Im Osten von der westlichen Begrenzung des Bebauungsplanes Nr. 60, der Ostgrenze des Winklerweges sowie Teilbereichen der Flurstücke 238, 240 und 708

(alle der Flur 3, Gemarkung Osterath)

und ist in nachstehenden Übersichtsplan gekennzeichnet.

 

 

 


 

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

20

 

 

FDP

 

6

 

SPD

 

8

 

Bündnis 90 / Die Grünen

6

 

 

UWG

 

2

 

Zentrum

 

1

 

Fraktionslos

1

 

 

Bürgermeister

1

 

 

Gesamt

28

17