Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt, die stadteigenen Flurstücke 1407, groß 1.868 m² und eine Teilfläche aus 1410, groß ca. 2.996 m² der Flur 3 der Gemarkung Osterath aus der ackerbaulichen Nutzung herauszunehmen. Hier sowie auf einer Fläche zwischen dem Wäldchen östlich der A 57 und dem Kreisverkehr zum südlichen Anschluss des Gewerbegebiets sollen südlich entlang der K 9n auf eine Länge von 150 m ein Streifen von 35 m Breite unmittelbar nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 281 umfangreiche Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt werden, die dem Artenschutz und dem Landschaftsschutz dienen.

Die Ausgleichsmaßnahmen grenzen soweit wie möglich unmittelbar an den derzeitigen Nutzungsraum der geplanten K 9n und die Jagdreviere von Lerche, Schleiereule, Kuckuck, Mäusebussard und Turmfalke sowie der Fledermäuse an und sollen in den freien Landschaftsraum führen.

Auf diesen Äckern werden punktuelle Strauch- und Baumanpflanzungen, zu Baubeginn der K 9n Ansitzstangen, eventuell Kopfweiden zur schnellen Naturhöhlenbildung frühzeitig vor Baubeginn der K 9n vorgenommen. Diese sind mit den Naturschutzverbänden und mit der Unteren Landschaftsbehörde beim Rhein-Kreis Neuss abzustimmen. Störungen in diesen Ausgleichsräumen sind auszuschließen.

Der im Bereich östlich der A 57-Unterführung bestehende „Kleinwald“ ist weitestgehend zu schonen. Im südwestlichen Teil dieses Waldstücks sind unmittelbar nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 281 entsprechende Anpflanzungen/Aufforstungen vorzusehen.

Zusätzlich soll eine ökologische Aufwertung der Feuchtniederung entlang des Grenzbaches zwischen Mönkesweg und dem Meererbusch durch ein den Anforderungen des Artenschutzes und des Landschaftsschutzes abgestimmtes Renaturierungsprogramm zum Tragen kommen, um mittelfristig eine Biotopvernetzung mit der Ilvericher Altrheinschlinge zu erreichen.

Die Maßnahmen sind mit den Naturschutzverbänden und mit der Unteren Landschaftsbehörde beim Rhein-Kreis Neuss abzustimmen.

Fördermittel sind in Anspruch zu nehmen.

Des Weiteren ist am südlichen Rand des Geländes des Meerbusch-Gymnasiums zur K 9n hin eine Sichtschutzpflanzung anzulegen. Die Maßnahme ist vor Baubeginn des 1. Bauabschnitts der Kreisstraße K 9n (Bebauungsplan Nr. 280) durchzuführen.

Haushaltsmittel werden für das entsprechende Haushaltsjahr eingestellt.

 


Ein geänderter Beschlussvorschlag, der die vorgetragenen Anregungen der Fraktionen aus dem Ausschuss für Planung und Liegenschaften stärker berücksichtigt, liegt als Tischvorlage vor. Es besteht Einvernehmen, dass die konkrete Ausgestaltung des ökologischen Konzeptes durch die vorliegende Beschreibung noch nicht abschließend festgelegt ist. Auf Anfrage erläutert Herr Spindler, dass es sich bei den hier aufgeführten Maßnahmen, ausschließlich um solche handelt, die zusätzlich zu den gesetzlichen Auflagen realisiert werden sollen.