Sitzung: 29.09.2011 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Stadt
beschließt, die stadteigenen Flurstücke 1407, groß 1.868 m² und eine
Teilfläche aus 1410, groß ca. 2.996 m² der Flur 3 der Gemarkung
Osterath aus der ackerbaulichen Nutzung herauszunehmen. Hier sowie auf einer
Fläche zwischen dem Wäldchen östlich der A 57 und dem Kreisverkehr zum
südlichen Anschluss des Gewerbegebiets sollen südlich entlang der K 9n auf
eine Länge von 150 m ein Streifen von 35 m Breite unmittelbar nach
Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 281 umfangreiche Ausgleichsmaßnahmen
durchgeführt werden, die dem Artenschutz und dem Landschaftsschutz dienen.
Die
Ausgleichsmaßnahmen grenzen soweit wie möglich unmittelbar an den derzeitigen
Nutzungsraum der geplanten K 9n und die Jagdreviere von Lerche,
Schleiereule, Kuckuck, Mäusebussard und Turmfalke sowie der Fledermäuse an und
sollen in den freien Landschaftsraum führen.
Auf diesen Äckern
werden punktuelle Strauch- und Baumanpflanzungen, zu Baubeginn der K 9n
Ansitzstangen, eventuell Kopfweiden zur schnellen Naturhöhlenbildung frühzeitig
vor Baubeginn der K 9n vorgenommen. Diese sind mit den
Naturschutzverbänden und mit der Unteren Landschaftsbehörde beim Rhein-Kreis
Neuss abzustimmen. Störungen in diesen Ausgleichsräumen sind auszuschließen.
Der im Bereich
östlich der A 57-Unterführung bestehende „Kleinwald“ ist weitestgehend zu
schonen. Im südwestlichen Teil dieses Waldstücks sind unmittelbar nach
Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 281 entsprechende
Anpflanzungen/Aufforstungen vorzusehen.
Zusätzlich soll
eine ökologische Aufwertung der Feuchtniederung entlang des Grenzbaches
zwischen Mönkesweg und dem Meererbusch durch ein den Anforderungen des
Artenschutzes und des Landschaftsschutzes abgestimmtes Renaturierungsprogramm
zum Tragen kommen, um mittelfristig eine Biotopvernetzung mit der Ilvericher
Altrheinschlinge zu erreichen.
Die Maßnahmen
sind mit den Naturschutzverbänden und mit der Unteren Landschaftsbehörde beim
Rhein-Kreis Neuss abzustimmen.
Fördermittel sind
in Anspruch zu nehmen.
Des Weiteren ist
am südlichen Rand des Geländes des Meerbusch-Gymnasiums zur K 9n hin eine
Sichtschutzpflanzung anzulegen. Die Maßnahme ist vor Baubeginn des
1. Bauabschnitts der Kreisstraße K 9n (Bebauungsplan Nr. 280)
durchzuführen.
Haushaltsmittel
werden für das entsprechende Haushaltsjahr eingestellt.
Ein geänderter Beschlussvorschlag, der die vorgetragenen Anregungen der Fraktionen aus dem Ausschuss für Planung und Liegenschaften stärker berücksichtigt, liegt als Tischvorlage vor. Es besteht Einvernehmen, dass die konkrete Ausgestaltung des ökologischen Konzeptes durch die vorliegende Beschreibung noch nicht abschließend festgelegt ist. Auf Anfrage erläutert Herr Spindler, dass es sich bei den hier aufgeführten Maßnahmen, ausschließlich um solche handelt, die zusätzlich zu den gesetzlichen Auflagen realisiert werden sollen.