Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 34, Nein: 12, Enthaltungen: 1

Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Nr. 280, Meerbusch-Strümp, Am Strümper Busch / Kreisstraße K 9n, 1. Bauabschnitt, als Satzung gemäß § 10 (1) Baugesetzbuch -BauGB- vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666/SGV.NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Mai 2011 (GV.NRW. S. 271).

 

Der räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes ist im Übersichtsplan gekennzeichnet.

 

 

Gleichzeitig wird die Entwurfsbegründung als Entscheidungsbegründung – einschließlich ihrer Änderung auf Grund vorgebrachter Stellungnahmen – gemäß § 9 (8) BauGB beschlossen.

Dabei machte sich der Rat ergänzend die vom Ausschuss für Planung und Liegenschaften am 20. September 2011 beschlossene Abwägung zur öffentlichen Entwurfsauslegung unter Berücksichtigung der Abwägung des Ausschusses für Planung, Wirtschaftsförderung, Liegenschaften vom 30. Januar 2007 zur frühzeitigen Behördenbeteiligung zu eigen.

Die Abwägungen lagen dem Rat der Stadt in der Fassung der Niederschriften der Sitzungen des Ausschusses für Planung und Liegenschaften vom 20. September 2011 und des Ausschusses für Planung, Wirtschaftsförderung, Liegenschaften vom 30. Januar 2007 vor. Die zu den Abwägungsbeschlüssen des Ausschusses gehörenden Vorlagen mit den eingegangenen Stellungnahmen waren dem Rat bekannt.

 

Mit dem Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes treten die entgegenstehenden Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 42 außer Kraft.

 


Auf Antrag von Frau Wellhausen wird geheim abgestimmt

 

Bürgermeister Spindler unterbricht die Sitzung zur Vorbereitung der geheimen Abstimmung von 19.15 – 19.20 Uhr sowie zur Auszählung des Ergebnisses erneut von 19.35 – 19.40 Uhr.

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

Gesamt

34

12

1