Sitzung: 29.09.2011 Rat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 34, Nein: 12, Enthaltungen: 1
Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan
Nr. 280, Meerbusch-Strümp, Am Strümper Busch / Kreisstraße
K 9n, 1. Bauabschnitt, als Satzung gemäß
§ 10 (1) Baugesetzbuch -BauGB- vom
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) in
Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994
(GV.NRW. S. 666/SGV.NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 24. Mai 2011 (GV.NRW. S. 271).
Der räumliche Geltungsbereich
dieses Bebauungsplanes ist im Übersichtsplan gekennzeichnet.
Gleichzeitig wird die Entwurfsbegründung
als Entscheidungsbegründung – einschließlich ihrer Änderung auf Grund
vorgebrachter Stellungnahmen – gemäß § 9 (8) BauGB
beschlossen.
Dabei machte sich
der Rat ergänzend die vom Ausschuss für Planung und Liegenschaften am
20. September 2011 beschlossene Abwägung zur öffentlichen
Entwurfsauslegung unter Berücksichtigung der Abwägung des Ausschusses für
Planung, Wirtschaftsförderung, Liegenschaften vom 30. Januar 2007 zur
frühzeitigen Behördenbeteiligung zu eigen.
Die Abwägungen
lagen dem Rat der Stadt in der Fassung der Niederschriften der Sitzungen des
Ausschusses für Planung und Liegenschaften vom 20. September 2011 und
des Ausschusses für Planung, Wirtschaftsförderung, Liegenschaften vom
30. Januar 2007 vor. Die zu den Abwägungsbeschlüssen
des Ausschusses gehörenden Vorlagen mit den eingegangenen Stellungnahmen waren
dem Rat bekannt.
Mit dem Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes treten die
entgegenstehenden Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 42 außer Kraft.
Auf Antrag von Frau Wellhausen
wird geheim abgestimmt
Bürgermeister
Spindler unterbricht die Sitzung zur Vorbereitung der geheimen Abstimmung von
19.15 – 19.20 Uhr sowie zur Auszählung des Ergebnisses erneut von 19.35 – 19.40
Uhr.
Abstimmungsergebnis:
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Ja |
Nein |
Enthaltungen |
Gesamt |
34 |
12 |
1 |