Sitzung: 15.10.2013 Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Vorlage: FB4/210/2013
Auf Nachfrage aus dem Ausschuss erläutert Herr Hüchtebrock, dass
gemäß des gemeinsamen Antrages aller Fraktionen vom 9. September 2013 für die
heutige Sitzung nur die Prüfaufträge zu Punkt A. zu beantworten waren und
zeitlich auch nur beantwortet werden konnten. Die Prüfaufträge zu Punkt B.
sollten gemäß des Antrages in einen eigenständigen Katalog, in Form eines
„strategischen Handlungskonzeptes Wohnungsbau“ einfließen und diese Konzeption
bis März 2014 erarbeitet werden.
Ratsherr
Peters fordert, dass die Verwaltung aktiv auf alle Behörden, vor allem auf die
Landesregierung zugeht, um kurzfristig Bauflächen für sozialgebundenen Wohnraum
zur Verfügung zu stellen. Alle Maßnahmen seien dann vorrangig in der Priorität
A zu erarbeiten und schnell einer Realisierung zuzuführen.
Herr
Hüchtebrock macht darauf aufmerksam, dass mit einer zeitnahen Umsetzung bei den
gewählten Außenbereichsflächen nicht gerechnet werden kann, wobei die Flächen
am Further Weg weder im GEP 99 noch in den vorläufigen Meldungen zum neuen
Regionalplan enthalten seien. Dabei sei zu beachten, dass alle im Regionalplan
gemeldeten Reserveflächen Außenbereichsflächen seien und jeweils bei diesen
Planungen kein vereinfachtes Verfahren nach § 13a BauGB (der Innenentwicklung
dienender Bebauungsplan) angewandt werden kann.
Ratsfrau
Niederdellmann-Siemes und Ratsherr Focken mahnen, dass die Aufgaben nach
kurzfristiger Machbarkeit zu differenzieren seien und gebündelt werden müssten.
Eine Verzettelung in allen Richtungen sei nicht zielführend. Entsprechend
sollte zuerst die Wiese am Hallenbad bearbeitet werden und gleichzeitig der
Feuerwehrbedarfsplan geändert werden, um hier an der Rottstraße ein weiteres
städtisches Grundstück für den benötigten sozialen Wohnungsbau zu aktivieren.
Ratsherr
Rettig kann die aus immissionstechnischen Gründen ablehnende Haltung der
Verwaltung zur Umwandlung des vorgeschlagenen Tennenplatzes in Osterath nicht
nachvollziehen. Seiner Meinung nach sei hier der falsche Standort untersucht
worden.
Herr Hüchtebrock erinnert daran, dass
die Umwandlung der Kleinspielfelder und des Bolzplatzes und nicht die des
großen östlichen Tennenplatzes zu untersuchen gewesen sei.
Ratsherr
Peters fordert eine erneute Untersuchung, zumal die Nähe von Wohnbebauung
direkt an einer Sportanlage an der Wittenberger Straße genehmigt worden sei und
offensichtlich sehr gut funktioniere.
Ratsherr
Damblon warnt vor überzogenen Forderungen, da seines Wissen gerade in Düsseldorf
vermehrt Klagen von Anwohner gegen benachbarte Sportstätten geführt wurden, die
den Sportbetrieb soweit einschränkten, dass eine sinnvolle Nutzung der
Sportanlagen nicht mehr möglich sei.
Herr
Hüchtebrock antwortet auf die Frage, ob Nachverhandlungen zur Umwandlung des
geplanten Gewerberiegels in Wohnen an der neuen Böhlerstraße bzw. eine
Verdichtung der Reihenhausbereiche auf dem Ostaragelände in
Mehrfamiliengeschosswohnungsbau vorgesehen seien, dass die Projektentwickler
demnächst angesprochen werden. Hierbei werde im Bereich Ostara besonders auf
die aktuellen Fördermöglichkeiten der Wohnraumförderung NRW hingewiesen. Von
einer Änderung des Bebauungsplan Nr. 271 („Böhlererweiterungsgelände“) rate er
wegen der höchst komplexen Schallschutzsituation und einer mehrjährigen
Verfahrensdauer jedoch ab.
Hierzu ergänzt Ratsherr Focken, dass
der Gewerberiegel seinerzeit als Immissionspuffer und als baulicher Lärmschutz
gegenüber der neuen Böhlerstraße und der industriellen Nutzungen des Altwerkes
zum Schutz der Wohnbebauung eingeplant werden musste. Somit sei eine
nachträgliche Ansiedlung von Wohnen an dieser Stelle wohl nicht
genehmigungsfähig und somit nicht anzustreben.