Auf Nachfrage aus dem Ausschuss erläutert Herr Hüchtebrock, dass gemäß des gemeinsamen Antrages aller Fraktionen vom 9. September 2013 für die heutige Sitzung nur die Prüfaufträge zu Punkt A. zu beantworten waren und zeitlich auch nur beantwortet werden konnten. Die Prüfaufträge zu Punkt B. sollten gemäß des Antrages in einen eigenständigen Katalog, in Form eines „strategischen Handlungskonzeptes Wohnungsbau“ einfließen und diese Konzeption bis März 2014 erarbeitet werden.

Ratsherr Peters fordert, dass die Verwaltung aktiv auf alle Behörden, vor allem auf die Landesregierung zugeht, um kurzfristig Bauflächen für sozialgebundenen Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Alle Maßnahmen seien dann vorrangig in der Priorität A zu erarbeiten und schnell einer Realisierung zuzuführen.

Herr Hüchtebrock macht darauf aufmerksam, dass mit einer zeitnahen Umsetzung bei den gewählten Außenbereichsflächen nicht gerechnet werden kann, wobei die Flächen am Further Weg weder im GEP 99 noch in den vorläufigen Meldungen zum neuen Regionalplan enthalten seien. Dabei sei zu beachten, dass alle im Regionalplan gemeldeten Reserveflächen Außenbereichsflächen seien und jeweils bei diesen Planungen kein vereinfachtes Verfahren nach § 13a BauGB (der Innenentwicklung dienender Bebauungsplan) angewandt werden kann.

Ratsfrau Niederdellmann-Siemes und Ratsherr Focken mahnen, dass die Aufgaben nach kurzfristiger Machbarkeit zu differenzieren seien und gebündelt werden müssten. Eine Verzettelung in allen Richtungen sei nicht zielführend. Entsprechend sollte zuerst die Wiese am Hallenbad bearbeitet werden und gleichzeitig der Feuerwehrbedarfsplan geändert werden, um hier an der Rottstraße ein weiteres städtisches Grundstück für den benötigten sozialen Wohnungsbau zu aktivieren.

Ratsherr Rettig kann die aus immissionstechnischen Gründen ablehnende Haltung der Verwaltung zur Umwandlung des vorgeschlagenen Tennenplatzes in Osterath nicht nachvollziehen. Seiner Meinung nach sei hier der falsche Standort untersucht worden.

Herr Hüchtebrock erinnert daran, dass die Umwandlung der Kleinspielfelder und des Bolzplatzes und nicht die des großen östlichen Tennenplatzes zu untersuchen gewesen sei.

Ratsherr Peters fordert eine erneute Untersuchung, zumal die Nähe von Wohnbebauung direkt an einer Sportanlage an der Wittenberger Straße genehmigt worden sei und offensichtlich sehr gut funktioniere.

Ratsherr Damblon warnt vor überzogenen Forderungen, da seines Wissen gerade in Düsseldorf vermehrt Klagen von Anwohner gegen benachbarte Sportstätten geführt wurden, die den Sportbetrieb soweit einschränkten, dass eine sinnvolle Nutzung der Sportanlagen nicht mehr möglich sei.

Herr Hüchtebrock antwortet auf die Frage, ob Nachverhandlungen zur Umwandlung des geplanten Gewerberiegels in Wohnen an der neuen Böhlerstraße bzw. eine Verdichtung der Reihenhausbereiche auf dem Ostaragelände in Mehrfamiliengeschosswohnungsbau vorgesehen seien, dass die Projektentwickler demnächst angesprochen werden. Hierbei werde im Bereich Ostara besonders auf die aktuellen Fördermöglichkeiten der Wohnraumförderung NRW hingewiesen. Von einer Änderung des Bebauungsplan Nr. 271 („Böhlererweiterungsgelände“) rate er wegen der höchst komplexen Schallschutzsituation und einer mehrjährigen Verfahrensdauer jedoch ab.

Hierzu ergänzt Ratsherr Focken, dass der Gewerberiegel seinerzeit als Immissionspuffer und als baulicher Lärmschutz gegenüber der neuen Böhlerstraße und der industriellen Nutzungen des Altwerkes zum Schutz der Wohnbebauung eingeplant werden musste. Somit sei eine nachträgliche Ansiedlung von Wohnen an dieser Stelle wohl nicht genehmigungsfähig und somit nicht anzustreben.