Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften stimmt den erforderlichen planungsrechtlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 271 zu.

 


Herr Hüchtebrock stellt die Abweichung vom Bebauungsplan Nr. 271 dar, die im Wesentlichen in der Treppen- und Rampenanlage zur Ruth-Niehaus-Straße hin außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche und einer potenziell daraus resultierenden Überschreitung der sog. GRZ2 besteht..


Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

7

 

 

FDP

4

 

 

SPD

1

 

 

Bündnis 90/Die Grünen

2

 

 

UWG

 

 

1

fraktionslos

 

 

 

Gesamt:

14

 

1