Beschluss: vertagt

Die Beschlussfassung wird zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse und Fraktionen verwiesen.

 

Herr Fiebig berichtet, nach den derzeitigen Informationen werde die Abundanzumlage (Kommunal-Soli) von ursprünglich 2,321 Mio. € für die Stadt Meerbusch auf 1,161 Mio. € jährlich gesenkt, allerdings über einen Zeittraum für weitere 2 Jahre, d.h. dann für 9 Jahre. Dies führe durch die erforderliche Berücksichtigung der Kreditierungskosten zu einer Belastung von 1,416 Mio. € jährlich. Da der Beschluss des entsprechenden Gesetzes und des Einheitslastenabrechnungsgesetztes durch den Landtag voraussichtlich erst am 18.12.2013 erfolge, die Verabschiedung des städtischen Haushalts jedoch bereits am 19.12.2013 erfolgen soll, seien die Abundanzumlage und die zu erwartenden Einnahmen aus dem Einheitslastenabrechnungsgesetz insgesamt nicht im Haushalt berücksichtigt.

Der Betrag für die Kreisumlage steige voraussichtlich um 850.000 € auf dann 24,3 Mio. €. Die Regionalisierung der Steuerschätzung, die eine Aussage zu den städtischen Anteilen ermögliche, sei für Ende November 2013 angekündigt.

Für die Maßnahme „Erneuerung der Serverfarm“ sei noch eine Wirtschaftlichkeitsberechnung gem. § 14 GemHVO erforderlich. Diese konnte aus technischen Gründen bisher nicht gefertigt werden, wird der Niederschrift jedoch als Anlage beigefügt.

Anschließend beantwortet Herr Fiebig eine Nachfrage von Ratsherrn Rettig zur Berücksichtigung einer Rückstellung für eine mögliche Besoldungsnachzahlung aufgrund von Widersprüchen gegen die ausgebliebene Erhöhung der Bezüge im Vergleich zum Verzicht auf Veranschlagung der Abundanzumlage.

 

Ratsherr Staudinger-Napp kritisiert die geplante Verabschiedung eines Doppelhaushaltes durch den Kreis, die den im kommenden Jahr neu zu wählenden Kreistag unnötig binde und bittet um eine Stellungnahme des Bürgermeisters hierzu.

 

Bürgermeister Spindler erklärt, dass dies in der Souveränität des Kreistages liege und daher dessen Angelegenheit sei. Die Höhe der Kreisumlage hänge im Wesentlichen auch von der Höhe der Landschaftsverbandsumlage ab, die der Kreis zu tragen habe. Für die Kommunen sei eine Planungssicherheit von 2 Jahren sinnvoll.