Sitzung: 14.11.2013 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
Beschluss: vertagt
Die
Beschlussfassung wird zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse und
Fraktionen verwiesen.
Herr
Fiebig berichtet, nach den derzeitigen Informationen werde die Abundanzumlage
(Kommunal-Soli) von ursprünglich 2,321 Mio. € für die Stadt Meerbusch auf 1,161
Mio. € jährlich gesenkt, allerdings über einen Zeittraum für weitere 2 Jahre,
d.h. dann für 9 Jahre. Dies führe durch die erforderliche Berücksichtigung der
Kreditierungskosten zu einer Belastung von 1,416 Mio. € jährlich. Da der
Beschluss des entsprechenden Gesetzes und des Einheitslastenabrechnungsgesetztes
durch den Landtag voraussichtlich erst am 18.12.2013 erfolge, die
Verabschiedung des städtischen Haushalts jedoch bereits am 19.12.2013 erfolgen
soll, seien die Abundanzumlage und die zu erwartenden Einnahmen aus dem
Einheitslastenabrechnungsgesetz insgesamt nicht im Haushalt berücksichtigt.
Der
Betrag für die Kreisumlage steige voraussichtlich um 850.000 € auf dann 24,3
Mio. €. Die Regionalisierung der Steuerschätzung, die eine Aussage zu den
städtischen Anteilen ermögliche, sei für Ende November 2013 angekündigt.
Für
die Maßnahme „Erneuerung der Serverfarm“ sei noch eine
Wirtschaftlichkeitsberechnung gem. § 14 GemHVO erforderlich. Diese konnte aus
technischen Gründen bisher nicht gefertigt werden, wird der Niederschrift
jedoch als Anlage beigefügt.
Anschließend
beantwortet Herr Fiebig eine Nachfrage von Ratsherrn Rettig zur
Berücksichtigung einer Rückstellung für eine mögliche Besoldungsnachzahlung
aufgrund von Widersprüchen gegen die ausgebliebene Erhöhung der Bezüge im
Vergleich zum Verzicht auf Veranschlagung der Abundanzumlage.
Ratsherr
Staudinger-Napp kritisiert die geplante Verabschiedung eines Doppelhaushaltes
durch den Kreis, die den im kommenden Jahr neu zu wählenden Kreistag unnötig
binde und bittet um eine Stellungnahme des Bürgermeisters hierzu.
Bürgermeister
Spindler erklärt, dass dies in der Souveränität des Kreistages liege und daher
dessen Angelegenheit sei. Die Höhe der Kreisumlage hänge im Wesentlichen auch
von der Höhe der Landschaftsverbandsumlage ab, die der Kreis zu tragen habe.
Für die Kommunen sei eine Planungssicherheit von 2 Jahren sinnvoll.