Frau Flintrop berichtet von einer Veranstaltung am 16.09. zum Thema „Interkulturelle Öffnung von kommunaler Verwaltung“, die durch das Imap Institut durchgeführt wurde:

In einem  Impulsvortrag stellte Frau Prof. Dr. Rita Süßmuth die Frage nach der Definition der interkulturellen Öffnung und betonte die Bedeutung, sie als wechselseitigen Prozess des Kennenlernens unterschiedlicher Kulturen zu sehen und nicht auf den Abbau von Hindernissen wie fehlende Sprachkenntnisse, zu reduzieren.

 

Im weiteren Verlauf der Veranstaltung wurde eine Studie zum Thema „Interkulturelle Öffnung der Verwaltung als Chance“, finanziert durch den europäischen Integrationsfont, durch das Imap Institut vorgestellt. (siehe Tischvorlage).

 

Ferner wurden In einem Workshop Ideen für die Entwicklung einer Willkommenskultur diskutiert. Beispielsweise könnten  wie in Australien, in Deutschland sogenannte „Welcome Center“ eingerichtet werden, die als erste Anlaufstelle für Zuwanderer alle Formalitäten und Informationen, die wichtig sind, unter einem Dach anbieten. Eine weitere Idee war, dass  mittels Hilfestellung bei der Einrichtung von Ausbildungsstellen, ausländische Arbeitgeber in Deutschland dazu beitragen könnten das  Ausbildungsangebot für alle Jugendliche zu steigern. Ein weiterer wichtiger Punkt in der Diskussion  war die Installation von Weiterbildungsangeboten von Verwaltungsmitarbeitern zur Erweiterung  ihrer interkulturellen Kompetenz.

 

Herr Wartchow schlägt vor, die interkulturelle Schulung der städtischen Mitarbeiter in das Personalentwicklungskonzept aufzunehmen. Die anschließenden Diskussion beschäftigt sich mit der Frage wie die interkulturelle Öffnung der Stadtverwaltung unterstützt werden kann und man einigt sich einstimmig darauf einen Antrag für den nächsten Hauptausschuss zu formulieren, der neben der zukünftigen Berücksichtigung des Themas im Personalentwicklungskonzept noch folgende Punkte beinhalten soll:

 

  1. Mitarbeiterschulungen zum Thema „Interkulturelle Kompetenz“
  2. Ermittlung der in der städtischen Verwaltung Beschäftigten mit Migrationshintergrund
  3. Maßnahmen zur Steigerung der Bewerberquote von Menschen mit Migrationshintergrund
  4. Ermittlung von Fremdsprachenkenntnissen aller Beschäftigten.