Sitzung: 25.09.2013 Sozialausschuss
Unter
Bezugnahme auf die offensive Öffentlichkeitsarbeit und die am 20.09.2013 erfolgte
Informationsveranstaltung für Betroffene und Angehörige informiert Herr Henkel,
Sozialamtsleiter des Rhein-Kreis Neuss (RKN), ausführlich über die bisherige
Entwicklung und den aktuellen Sachstand bezüglich der seitens der Heimaufsicht
ausgesprochenen Betriebsuntersagung für die Pflegeeinrichtungen
Seniorenwohnpark und Medina Meerbusch. Derzeit prüfe die Heimaufsicht die
Betriebsübertragung des Seniorenwohnparks auf die Meridias GmbH sowie der
Medina auf die Medigreif Unternehmensgruppe. Das Verfahren unterläge wie auch
bereits das Vorgehen hinsichtlich der Betriebsuntersagung den Vorschriften des
Gesetzes über das Wohnen mit Assistenz und Pflege in Einrichtungen (Wohn- und
Teilhabegesetz - WTG). Neben den erforderlichen Unterlagen laut WTG habe man
von den Antragstellern allerdings zusätzlich ein Konzept für ein
Krisenmanagement eingefordert. Der RKN sei intern wie auch extern auf
Verbindungen der Marseille-Kliniken zu den neuen Betreibern hingewiesen worden,
die sich im Sinne einer Personenidentität in verschiedenen Organen der
Unternehmen bislang in zwei Fällen auch bestätigt hätten. Sofern die
gesetzlichen Voraussetzungen für die Betriebsübertragung gegeben seien, werde
der RKN der Betriebsübertragung auch zustimmen müssen. Zurzeit gehe der RKN davon
aus, dass Mitte Oktober eine Aussage darüber getroffen werden könne, ob der
Betriebsübergabe zugestimmt werden kann. Sollte dies nicht der Fall sein, werde
der RKN mit Unterstützung der Stadt Meerbusch eine Unterbringung der
verbliebenen Bewohner nach der Schließung am 30.11.2013 sicherstellen. Bis zu
diesem Zeitpunkt obliegt den jetzigen Betreibern die Verpflichtung die Pflege
in der gesetzlich geforderten Qualität sicherzustellen.
Im
Anschluss an den Vortrag äußern Erste Beigeordnete Mielke-Westerlage wie auch
die Mitglieder des Ausschusses ihre Betroffenheit hinsichtlich der tragischen
Situation in den Einrichtungen, von der ca. 100
Bewohner, darunter auch viele Demenzkranke und Alleinstehende ohne Angehörige,
betroffen seien. Möglichkeiten für
eine anderweitige Unterbringung der Personen im näheren Umfeld der Einrichtung
gäbe es leider nur begrenzt. Ziel im Falle eines Trägerwechsels sei natürlich,
dass es unter der neuen Trägerschaft nicht bei vergleichbar schlechten
Zuständen bleibe. Unabhängig davon, dass die originäre Zuständigkeit weiterhin
beim RKN läge, habe
die Stadt selbstverständlich ihre Unterstützung in
der Sache zugesichert.
Die Fragen der Anwesenden werden von Herrn
Henkel ausführlich beantwortet. Hinsichtlich geäußerter Vorwürfe zum späten
Zeitpunkt der Betriebsuntersagung verdeutlicht Herr Henkel, dass es sich dabei
um das härteste Mittel handele, welches der Heimaufsicht zur Verfügung stünde.
Während des gesamten Verfahrens sei der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der
Mittel zu beachten gewesen; insbesondere auch Ersatzvornahmen müssten vor
diesem Hintergrund beurteilt werden und seien zuvor anzudrohen. Gefahr im Verzug habe aber
zu keinem Zeitpunkt
vorgelegen, da die Mängel im Einzelfall immer behoben worden seien, die
erforderlichen strukturellen Veränderungen aber nicht stattgefunden hätten.
Dass die Heimaufsicht kreisweit durchaus effizient unterwegs sei, zeige sich
jedoch daran, dass Mängel, die natürlich auch in anderen Heimen aufträten, konsequent
abgestellt werden könnten.