Unter Bezugnahme auf die offensive Öffentlichkeitsarbeit und die am 20.09.2013 erfolgte Informationsveranstaltung für Betroffene und Angehörige informiert Herr Henkel, Sozialamtsleiter des Rhein-Kreis Neuss (RKN), ausführlich über die bisherige Entwicklung und den aktuellen Sachstand bezüglich der seitens der Heimaufsicht ausgesprochenen Betriebsuntersagung für die Pflegeeinrichtungen Seniorenwohnpark und Medina Meerbusch. Derzeit prüfe die Heimaufsicht die Betriebsübertragung des Seniorenwohnparks auf die Meridias GmbH sowie der Medina auf die Medigreif Unternehmensgruppe. Das Verfahren unterläge wie auch bereits das Vorgehen hinsichtlich der Betriebsuntersagung den Vorschriften des Gesetzes über das Wohnen mit Assistenz und Pflege in Einrichtungen (Wohn- und Teilhabegesetz - WTG). Neben den erforderlichen Unterlagen laut WTG habe man von den Antragstellern allerdings zusätzlich ein Konzept für ein Krisenmanagement eingefordert. Der RKN sei intern wie auch extern auf Verbindungen der Marseille-Kliniken zu den neuen Betreibern hingewiesen worden, die sich im Sinne einer Personenidentität in verschiedenen Organen der Unternehmen bislang in zwei Fällen auch bestätigt hätten. Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen für die Betriebsübertragung gegeben seien, werde der RKN der Betriebsübertragung auch zustimmen müssen. Zurzeit gehe der RKN davon aus, dass Mitte Oktober eine Aussage darüber getroffen werden könne, ob der Betriebsübergabe zugestimmt werden kann. Sollte dies nicht der Fall sein, werde der RKN mit Unterstützung der Stadt Meerbusch eine Unterbringung der verbliebenen Bewohner nach der Schließung am 30.11.2013 sicherstellen. Bis zu diesem Zeitpunkt obliegt den jetzigen Betreibern die Verpflichtung die Pflege in der gesetzlich geforderten Qualität sicherzustellen.

 

Im Anschluss an den Vortrag äußern Erste Beigeordnete Mielke-Westerlage wie auch die Mitglieder des Ausschusses ihre Betroffenheit hinsichtlich der tragischen Situation in den Einrichtungen, von der ca. 100 Bewohner, darunter auch viele Demenzkranke und Alleinstehende ohne Angehörige, betroffen seien. Möglichkeiten für eine anderweitige Unterbringung der Personen im näheren Umfeld der Einrichtung gäbe es leider nur begrenzt. Ziel im Falle eines Trägerwechsels sei natürlich, dass es unter der neuen Trägerschaft nicht bei vergleichbar schlechten Zuständen bleibe. Unabhängig davon, dass die originäre Zuständigkeit weiterhin beim RKN läge, habe die Stadt selbstverständlich ihre Unterstützung in der Sache zugesichert.

 

Die Fragen der Anwesenden werden von Herrn Henkel ausführlich beantwortet. Hinsichtlich geäußerter Vorwürfe zum späten Zeitpunkt der Betriebsuntersagung verdeutlicht Herr Henkel, dass es sich dabei um das härteste Mittel handele, welches der Heimaufsicht zur Verfügung stünde. Während des gesamten Verfahrens sei der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel zu beachten gewesen; insbesondere auch Ersatzvornahmen müssten vor diesem Hintergrund beurteilt werden und seien zuvor anzudrohen. Gefahr im Verzug habe aber zu keinem Zeitpunkt vorgelegen, da die Mängel im Einzelfall immer behoben worden seien, die erforderlichen strukturellen Veränderungen aber nicht stattgefunden hätten. Dass die Heimaufsicht kreisweit durchaus effizient unterwegs sei, zeige sich jedoch daran, dass Mängel, die natürlich auch in anderen Heimen aufträten, konsequent abgestellt werden könnten.