Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 8

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, der Bürgeranregung gem. § 24 GO NRW vom 26.02.2013 und dem Antrag der UWG-Fraktion vom 12.02.2013 zur Einführung einer Baumschutzsatzung nicht zu folgen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

7

 

 

FDP

3

 

1

SPD

 

3

 

Bündnis 90/Die Grünen

 

2

 

UWG

 

1

 

Gesamt:

10

6

1

 

 

 

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, der Bürgeranregung gem. § 24 GO NRW vom 26.02.2013 unter Berücksichtigung des ergänzenden Schreibens vom 17. Mai 2013 eingeschränkt insofern zu folgen, dass eine Satzung über die Anzeigepflicht für die Fällung von Bäumen mit einer Verpflichtung zur Nachpflanzung eingeführt wird.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

 

7

 

FDP

3

1

 

SPD

3

 

 

Bündnis 90/Die Grünen

2

 

 

UWG

1

 

 

Gesamt:

9

8

0

 

 


Frau Dr. Blaum vom BUND weist nach Worterteilung auf die bereits erfolgte Beratung im Bau- und Umweltausschuss am 08.05.2013 und ihre modifizierte Anregung vom 17.05.2013 hin. Die hier genannte Alternative mit Anzeige- und Nachpflanzverpflichtung würde vom BUND ebenfalls unterstützt. Wichtig sei, dass bei neuen Bauvorhaben neben der Wirtschaftlichkeit auch der Baumschutz beachtet wird.

 

Dem schließt sich Ratsherr Staudinger-Napp an. Zudem sei wichtig, alten Baumbestand auf Abrissflächen zu erhalten bzw. zu ersetzen.

 

Ratsherr Meffert sieht in einer Baumschutzsatzung eine nicht sinnvolle Bevormundung, da sich viele Menschen in Meerbusch bereits für Grün interessieren und nicht grundsätzlich abholzen.

Ratsherr Kunze warnt vor dem Aufwand einer Baumschutzsatzung. Auch in Bebauungsplänen könne die Begrünung festgelegt werden; ebenso im Einzelfall geprüft werden, ob ein Baum als Naturdenkmal anerkannt wird und somit einer Kontrolle unterliegt.

 

Die Ratsherren Grund, Fliege und die Sachkundigen Bürger Mocka und Banse unterstützen die Einführung einer Baumschutzsatzung auch in Form der Anzeigepflicht, um neben der Schutzfunktion auch die Grundstückseigentümer zu sensibilisieren. Die Auswertung der Umfrage bei den anderen Kommunen sei ebenfalls positiv.

 

Ratsherr Dr. Schumacher-Adams teilt mit, dass das Thema in der FDP-Fraktion kontrovers diskutiert wurde und hier verschiedene Meinungen vertreten werden.

 

Hinsichtlich der Anzeigepflicht und dem hiermit verbundenen Gebot zur Nachpflanzung trägt Herr Betsch vor, dass die betroffenen Bäume zunächst auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetztes und des Landschaftsgesetzes NRW unter Schutz gestellt werden müssten. Herr Betsch gibt hierbei zu bedenken, dass die rechtliche Legitimation eines Nachpflanzgebotes nicht in jedem Fall vorliegt und daher durch die Verwaltung jeweils vor Ort zu prüfen wäre. Der hiermit verbundene zusätzliche Aufwand ist vergleichbar mit dem Aufwand bei Einführung einer üblichen Baumschutzsatzung.

 

Herr Betsch weist darauf hin, dass es auch in anderen Kommunen immer wieder Diskussionen um die Baumschutzsatzung gebe. Diese haben in der Vergangenheit auch mehrfach zur Abschaffung von Satzungen geführt.

 

Anschließend werden die beiden Beschlüsse gefasst.