Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften des Rates der Stadt stimmt den Befreiungen nach § 31 (2) Nr. 2 BauGB für das Bauvorhaben Kanzlei 1-3 im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 239 in Meerbusch-Büderich zu.

Die Grundflächenzahl 1 darf bis maximal 0,55, die Grundflächenzahl 2 bis maximal 0,75 überschritten werden. Die Baugrenzen im rückwärtigen Grundstücksteil dürfen für Terrassen, Balkone, Laubengänge überschritten werden. Entlang der Straße „Kanzlei“ dürfen für neue Gebäude die seitlichen und rückwärtigen Baugrenzen überschritten werden.

 


Herr Hüchtebrock stellt die Planung vor.

Ratsherr Damblon fragt nach dem Fortbestand der davor liegenden Tankstelle.

Herr Hüchtebrock antwortet, dass ein Antrag zur weiteren Tankstellennutzung vorliege. Der bestehende Bebauungsplan lasse auch keine andere Nutzung zu. Seines Erachtens nehme eine Tankstelle weniger Sicht auf die vorhandene und geplante Bebauung als ein mehrstöckiges Wohn- und Geschäftshaus, das allenfalls auf Grund einer Bebauungsplanänderung möglich werden könnte.

Anmerkung des Schriftführers:

Zwischenzeitlich wurde eine Baugenehmigung zur Wiedernutzung als Tankstelle unter Auflagen erteilt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

7

 

 

FDP

4

 

 

SPD

2

 

 

Bündnis 90/Die Grünen

2

 

 

UWG

 

 

1

fraktionslos

1

 

 

Gesamt:

16

 

1