Sitzung: 19.09.2013 Ausschuss für Schule und Sport
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: DezII/596/2013
Beschluss:
Der
Ausschuss für Schule, Sport empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Der
Ratsbeschluss vom 28. Juni 2012, die städt. kath. Barbara-Gerretz-Schule in
Osterath sukzessive auslaufen zu lassen, wird aufgehoben.
Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah unter Einbindung des für die Grundschulen zuständigen Schulrates beim RK Neuss, den Schulleitungen der drei Osterather Grundschulen und den Vorsitzenden der Schulpflegschaft und deren Stellvertreter eine Lösung für ein Bildungsangebot der Schulform Grundschule im Ortsteil Osterath zu erarbeiten. Dieser soll den rückläufigen Schülerzahlen und dem Anspruch, allen Schülern in Osterath ein gutes und päd. qualifiziertes Angebot zuteil werden zu lassen, Rechnung tragen und die finanziellen Belange der Stadt berücksichtigen. Der Lösungsvorschlag soll mit der Bezirksregierung Düsseldorf als obere Schulaufsicht abgestimmt werden. Sollten sich die Beteiligten nicht auf ein einvernehmliches und genehmigungsfähiges Vorgehen verständigen können, welches den vorgenannten Zielen entspricht, wird die Verwaltung beauftragt, dem Ausschuss für Schule, Sport bzw. dem Rat einen Beschlussvorschlag für die Gestaltung der Schullandschaft im Bereich der Grundschulen in Osterath vorzulegen.
Erste Beigeordnete Mielke-Westerlage
führt aus, der Rat habe bekanntlich kurz vor der
Sommerpause 2012 beschlossen, die städt. kath. Barbara-Gerretz-Schule in
Osterath sukzessive auslaufen zu lassen und ab dem Schuljahr 2013/14 dort keine
Eingangsklassen mehr zu bilden. Ergänzend habe der Rat die sofortige
Vollziehung des Ratsbeschlusses nach der Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet.
Erste Beigeordnete Mielke-Westerlage erinnert noch
einmal an die Gründe, die zur Auflösungsentscheidung geführt hätten. Die Schülerzahlen
im Ortsteil Osterath für die Schulform Grundschule habe sich im Vergleich der Schuljahre 2005/06 mit 633
Schülern, auf 480 Schüler im Schuljahr 2013/14 reduziert. Der Verlust 153
übertreffe die aktuelle Schülerzahl der städt. Erwin-Heerich-Schule mit 121
Schülern im laufenden Schuljahr. Für das Schuljahr 2014/15 seien für die
Osterather Grundschulen insgesamt nur noch 445 Schüler prognostiziert. Zum
Vergleich: die einzige Grundschule in Strümp mit 3 Zügen habe aktuell 309
Schüler, die beiden Grundschulen im Ortsteil Lank zusammen 554 Schüler.
Die Zuzüge von Familien mit
schulpflichtigen Kindern in neue Wohngebiete könnten die aufgrund
demografischer Effekte sinkende Schülerzahl minimieren, aber nicht vollends
ausgleichen.
Die geringen Schülerzahlen hätten in der
Vergangenheit dazu geführt, dass die städt. GGS Erwin-Heerich-Schule bereits in
2 Jahrgangsstufen nur noch einzügig geführt werden konnte. Das Schulgesetz sehe
als Regelfall eine mindestens 2-zügige Führung vor, weil nur dann eine ausreichende
Lehrerversorgung gewährleistet sei, den gesamten Fächerkanon abzudecken,
Krankheitsvertretungen zu regeln sowie außerschulische Veranstaltungen zu
organisieren.
Ziel des Ratsbeschlusses sei es gewesen,
eine gute pädagogische Unterrichtsversorgung aller Grundschüler aus Osterath
sicherzustellen. Zur Vermeidung unnötig weiter Schulwege habe ein Schulstandort in Bovert, ein weiterer im
Dorf erhalten bleiben sollen.
Die „im Dorf“ gelegene städt. kath.
Barbara-Gerretz-Schule verfüge mit einer Fläche von nur 2.115 m2 bei
8 klassengroßen Räumen und 2 OGS-Räumen über das kleinere und ältere
Schulgebäude, die gegenüberliegende städt. Eichendorffschule über eine Fläche
von 3.853 m2 bei 12 klassengroßen Räumen und 5 OGS-Räumen. Zudem
bestehe am Schulgebäude der Barbara-Gerretz-Schule ein Sanierungsbedarf, der
mit rd. 800.000 €, an der angeschlossenen Turnhalle mit 283.000 €, kalkuliert
sei.
Bei einem Bürgerentscheid, der
von der Initiative „Rettet Barbara“ angestrengt worden sei, hätten sich
Anfang 2013 für den Erhalt 2.565 Bürger und 3.229 gegen den Erhalt der städt.
Barbara-Gerretz-Schule ausgesprochen.
Ende August 2012 habe ein Elternpaar beim Verwaltungsgericht
Düsseldorf die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner
beabsichtigten Klage erhoben, die das Gericht mit Beschluss vom 1. Oktober 2012
abgelehnt habe. Das Gericht habe ausgeführt, dass eine Klage im
Hauptsacheverfahren keinen Erfolg haben würde, da der Ratsbeschluss rechtmäßig
sei.
Gegen diese Entscheidung habe das Elternpaar unter dem 5. Oktober
2012 Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt und mit
gleichem Datum beim Verwaltungsgericht Düsseldorf Klage gegen die
Auflösungsentscheidung erhoben.
Nach Ablauf von 8 Monaten habe
das Oberverwaltungsgericht Münster die aufschiebende Wirkung der Klage
wiederhergestellt und damit den Beschluss des Verwaltungsgerichtes aufgehoben.
Das OVG habe in seinen Entscheidungsgründen festgestellt, dass das
Bedürfnis für eine der drei städtischen Grundschulen in Meerbusch-Osterath
weggefallen sei, weil das Bildungsangebot der Schulform Grundschule in
zumutbarer Entfernung an zwei Grundschulen wahrgenommen werden könne und dies
auch für die Zukunft gelte. Es habe weiterhin festgestellt, dass keine
zwingende Verpflichtung zur Fortführung der Barbara-Gerretz-Schule bestehe, der
Rat aber bei seiner Abwägung fehlerhaft
entschieden habe. Nach Auffassung des
Gerichtes hätten bei der Abwägung des Fortführungsinteresses der
katholischen Bekenntnisschule auch bekenntnisfremde Kinder berücksichtigt
werden müssen, wenn deren Erziehungsberechtigte die Ausrichtung der Schule auf
die Grundsätze des fremden Bekenntnisses voll und ganz bejahen würden. Bei der Ermittlung des Bedarfs für den
Fortbestand der Barbara-Gerretz-Schule hätte durch Nachfrage bei der Schule
oder Elternbefragung festgestellt werden müssen, wie hoch der Anteil
bekenntnisfremder Eltern gegenwärtiger und zukünftiger Schüler dieser Schule
sei, die diese Voraussetzungen erfüllen oder zu erfüllen bereit seien.
Das Gericht habe des Weiteren moniert, so Erste Beigeordnete
Mielke-Westerlage, das versäumt worden sei zu prüfen, ob die jeweils
selbstständige Fortführung der kath. Barbara-Gerretz-Schule und der GGS
Erwin-Heerich-Schule am Standort Neusser Feldweg möglich sei bzw. die Fortführung
der kath. Barbara-Gerretz-Schule mit zwei Zügen am Standort Neusser Feldweg.
Diese habe das Gericht als eine „ernsthaft in Betracht zu ziehende Alternative“
bezeichnet und gehe davon aus, dass die Entfernung zum jetzigen Schulstandort
eine in Zukunft erwartete Zweizügigkeit nicht in Frage stelle
Was die fehlende Prüfung der
Alternativen betreffe, so habe die Verwaltung
im Rahmen der Schulträgerberatung bei der Bezirksregierung auch die jeweils einzügige Fortführung der kath.
Barbara-Gerretz-Schule und der GGS Eichendorffschule als selbstständige Schule
am Standort Görresstraße erörtert. Diese sei von der oberen Schulaufsicht aus
pädagogischen Gründen als nicht genehmigungsfähig bezeichnet worden, eine
solche Lösung hätte auch den Interessen der Stadt als Schulträger
widersprochen, da ja gerade die Einzügigkeit wegen ihrer Folgen vermieden
werden sollte. Dieser Tatbestand löse sich auch nicht auf, wenn die kath.
Barbara-Gerretz-Schule und der GGS Erwin-Heerich-Schule am Neusser Feldweg als
jeweils einzügiges System geführt werde.
Die
vom Gericht als eine „ernsthaft in
Betracht zu ziehende Alternative“ benannte
zweizügige Fortführung der Barbara-Gerretz-Schule als Konfessionsschule
am Standort Neusser Feldweg würde die Auflösung der Erwin-Heerich-Schule
bedingen, es wäre dann kein
Gemeinschaftsschulangebot mehr in Bovert vorhanden.
Aufgrund
des Beschlusses des OVG sei ein
nachträgliches Anmeldeverfahren durchgeführt worden, dabei hätte die städt. Barbara-Gerretz-Schule
26 Anmeldungen erhalten, davon 15 durch Ummeldung von der Erwin-Heerich-Schule, 10
durch Ummeldung von der Eichendorffschule und eine von einem auswärtigen
Schüler.
Die Klage beim Verwaltungsgericht
Düsseldorf gegen die Auflösungsentscheidung des Rates vom 28.06.2012 sei nach
wie vor anhängig. Hinsichtlich der Erfolgsaussichten von Klageverfahren, bei denen ein
Obergericht eine Entscheidung einer untergeordneten Instanz im Eilverfahren
aufgehoben hat, sei es möglicherweise zu erwarten, dass die untergeordnete
Instanz bei seiner Entscheidung in der Hauptsache die Rechtsauffassung des
Obergerichtes berücksichtigt. Allerdings habe das Verwaltungsgericht in seiner
Eilentscheidung schon darauf hingewiesen, dass die Klage in der Hauptsache
keinen Erfolg haben wird. Bliebe das Verwaltungsgericht bei seiner ablehnenden
Entscheidung, sei es mit einiger Wahrscheinlichkeit zu erwarten, dass das
Obergericht im Berufungsverfahren diese Entscheidung wieder aufhebt. Um somit
eine langwierige Unsicherheit zu vermeiden, sei es angezeigt, den Ratsbeschluss
aufzuheben und eine neue Lösung zu finden.
Insofern sei zu entscheiden, wie weiter
verfahren wird, zumal die Anmeldetermine für die Grundschulen schon
in der Zeit vom 6.11. – 9.11.2013 terminiert sind.
Die Durchführung einer Elternbefragung zur
Feststellung des Fortführungsinteresses (Anteil der bekenntnisfremden Kinder an
der BGS beträgt 45%) sei auch nach Rücksprache mit Experten, u.a. mit Herrn Dr.
Rösner, der die Schließungsentscheidung gutachterlich begleitet habe, für eine
Schulentwicklungsplanung wenig zielführend.
Eltern bekenntnisfremder Kinder
würden vor der Aufnahme an den beiden kath. Schulen Erklärungen unterzeichnen,
in denen sie das fremde Bekenntnis bejahen. Soweit unterstellt wird, dass eine
solche Erklärung das Fortführungsinteresse bekenntnisfremder Eltern belegt,
könne ein Fortführungsinteresse für eine 2-zügige kath. Grundschule bejaht
werden. Ob diese Erklärung dem
tatsächlichen Schulwahlmotiv entspreche, sei nach Auskunft der Schulleitungen
zu bezweifeln; das bestätigten auch Elternbefragungen in anderen Städten, nach
denen die Konfession beim Schulwahlverhalten eine untergeordnete Rolle
eingenommen habe.
Die Verwaltung schlage daher
vor, den Ratsbeschluss vom 28. Juni 2012 aufzuheben, an allen drei Grundschulen Anmeldungen für das Schuljahr 2014/15
zuzulassen und die Verwaltung zu
beauftragen, zeitnah unter Einbindung des für die Grundschulen zuständigen
Schulrates beim RK Neuss, den Schulleitungen der drei Osterather Grundschulen
sowie deren Schulpflegschaftsvorsitzenden und Stellvertretern eine Lösung für
ein gutes Bildungsangebot der Schulform Grundschule in Osterath zu erarbeiten,
das der rückläufigen Schülerzahl Rechnung trägt. Dieses soll mit der
Bezirksregierung Düsseldorf als obere Schulaufsicht abgestimmt werden. Soweit
ein einvernehmlicher, genehmigungsfähiger Vorschlag nicht zustande kommt, wird
die Verwaltung beauftragt, einen Vorschlag vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig.