Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Schule, Sport empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

 

·           Der Ratsbeschluss vom 28. Juni 2012, die städt. kath. Barbara-Gerretz-Schule in Osterath sukzessive auslaufen zu lassen, wird aufgehoben.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah unter Einbindung des für die Grundschulen zuständigen Schulrates beim RK Neuss, den Schulleitungen der drei Osterather Grundschulen und den Vorsitzenden der Schulpflegschaft und deren Stellvertreter eine Lösung für ein Bildungsangebot der Schulform Grundschule im Ortsteil Osterath zu erarbeiten. Dieser soll den rückläufigen Schülerzahlen und dem Anspruch, allen Schülern in Osterath ein gutes und päd. qualifiziertes Angebot zuteil werden zu lassen, Rechnung tragen und die finanziellen Belange der Stadt berücksichtigen. Der Lösungsvorschlag soll mit der Bezirksregierung Düsseldorf als obere Schulaufsicht abgestimmt werden. Sollten sich die Beteiligten nicht auf ein einvernehmliches und genehmigungsfähiges Vorgehen verständigen können, welches den vorgenannten Zielen entspricht, wird die Verwaltung beauftragt, dem Ausschuss für Schule, Sport bzw. dem Rat einen Beschlussvorschlag für die Gestaltung der Schullandschaft im Bereich der Grundschulen in Osterath vorzulegen.


Erste Beigeordnete Mielke-Westerlage führt aus, der Rat habe bekanntlich kurz vor der Sommerpause 2012 beschlossen, die städt. kath. Barbara-Gerretz-Schule in Osterath sukzessive auslaufen zu lassen und ab dem Schuljahr 2013/14 dort keine Eingangsklassen mehr zu bilden. Ergänzend habe der Rat die sofortige Vollziehung des Ratsbeschlusses nach der Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet.

Erste Beigeordnete Mielke-Westerlage erinnert noch einmal an die Gründe, die zur Auflösungsentscheidung geführt hätten. Die Schülerzahlen im Ortsteil Osterath für die Schulform Grundschule habe sich  im Vergleich der Schuljahre 2005/06 mit 633 Schülern, auf 480 Schüler im Schuljahr 2013/14 reduziert. Der Verlust 153 übertreffe die aktuelle Schülerzahl der städt. Erwin-Heerich-Schule mit 121 Schülern im laufenden Schuljahr. Für das Schuljahr 2014/15 seien für die Osterather Grundschulen insgesamt nur noch 445 Schüler prognostiziert. Zum Vergleich: die einzige Grundschule in Strümp mit 3 Zügen habe aktuell 309 Schüler, die beiden Grundschulen im Ortsteil Lank zusammen 554 Schüler.

 

Die Zuzüge von Familien mit schulpflichtigen Kindern in neue Wohngebiete könnten die aufgrund demografischer Effekte sinkende Schülerzahl minimieren, aber nicht vollends ausgleichen.

 

Die geringen Schülerzahlen hätten in der Vergangenheit dazu geführt, dass die städt. GGS Erwin-Heerich-Schule bereits in 2 Jahrgangsstufen nur noch einzügig geführt werden konnte. Das Schulgesetz sehe als Regelfall eine mindestens 2-zügige Führung vor, weil nur dann eine ausreichende Lehrerversorgung gewährleistet sei, den gesamten Fächerkanon abzudecken, Krankheitsvertretungen zu regeln sowie außerschulische Veranstaltungen zu organisieren.

 

Ziel des Ratsbeschlusses sei es gewesen, eine gute pädagogische Unterrichtsversorgung aller Grundschüler aus Osterath sicherzustellen. Zur Vermeidung unnötig weiter Schulwege habe  ein Schulstandort in Bovert, ein weiterer im Dorf erhalten bleiben sollen.

 

Die „im Dorf“ gelegene städt. kath. Barbara-Gerretz-Schule verfüge mit einer Fläche von nur 2.115 m2 bei 8 klassengroßen Räumen und 2 OGS-Räumen über das kleinere und ältere Schulgebäude, die gegenüberliegende städt. Eichendorffschule über eine Fläche von 3.853 m2 bei 12 klassengroßen Räumen und 5 OGS-Räumen. Zudem bestehe am Schulgebäude der Barbara-Gerretz-Schule ein Sanierungsbedarf, der mit rd. 800.000 €, an der angeschlossenen Turnhalle mit 283.000 €, kalkuliert sei.

 

Bei einem Bürgerentscheid, der  von der Initiative „Rettet Barbara“ angestrengt worden sei, hätten sich Anfang 2013 für den Erhalt 2.565 Bürger und 3.229 gegen den Erhalt der städt. Barbara-Gerretz-Schule ausgesprochen. 

 

Ende August 2012 habe ein Elternpaar beim Verwaltungsgericht Düsseldorf die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner beabsichtigten Klage erhoben, die das Gericht mit Beschluss vom 1. Oktober 2012 abgelehnt habe. Das Gericht habe ausgeführt, dass eine Klage im Hauptsacheverfahren keinen Erfolg haben würde, da der Ratsbeschluss rechtmäßig sei.

 

Gegen diese Entscheidung habe das Elternpaar unter dem 5. Oktober 2012 Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt und mit gleichem Datum beim Verwaltungsgericht Düsseldorf Klage gegen die Auflösungsentscheidung erhoben.

 

 

Nach Ablauf von 8 Monaten habe das Oberverwaltungsgericht Münster die aufschiebende Wirkung der Klage wiederhergestellt und damit den Beschluss des Verwaltungsgerichtes aufgehoben.

 

Das OVG habe in seinen Entscheidungsgründen festgestellt, dass das Bedürfnis für eine der drei städtischen Grundschulen in Meerbusch-Osterath weggefallen sei, weil das Bildungsangebot der Schulform Grundschule in zumutbarer Entfernung an zwei Grundschulen wahrgenommen werden könne und dies auch für die Zukunft gelte. Es habe weiterhin festgestellt, dass keine zwingende Verpflichtung zur Fortführung der Barbara-Gerretz-Schule bestehe, der Rat aber bei seiner Abwägung  fehlerhaft entschieden habe. Nach Auffassung des  Gerichtes hätten bei der Abwägung des Fortführungsinteresses der katholischen Bekenntnisschule auch bekenntnisfremde Kinder berücksichtigt werden müssen, wenn deren Erziehungsberechtigte die Ausrichtung der Schule auf die Grundsätze des fremden Bekenntnisses voll und ganz bejahen würden. Bei der Ermittlung des Bedarfs für den Fortbestand der Barbara-Gerretz-Schule hätte durch Nachfrage bei der Schule oder Elternbefragung festgestellt werden müssen, wie hoch der Anteil bekenntnisfremder Eltern gegenwärtiger und zukünftiger Schüler dieser Schule sei, die diese Voraussetzungen erfüllen oder zu erfüllen bereit seien.

 

Das Gericht habe des Weiteren moniert, so Erste Beigeordnete Mielke-Westerlage, das versäumt worden sei zu prüfen, ob die jeweils selbstständige Fortführung der kath. Barbara-Gerretz-Schule und der GGS Erwin-Heerich-Schule am Standort Neusser Feldweg möglich sei bzw. die Fortführung der kath. Barbara-Gerretz-Schule mit zwei Zügen am Standort Neusser Feldweg. Diese habe das Gericht als eine „ernsthaft in Betracht zu ziehende Alternative“ bezeichnet und gehe davon aus, dass die Entfernung zum jetzigen Schulstandort eine in Zukunft erwartete Zweizügigkeit nicht in Frage stelle

 

Was die fehlende Prüfung der Alternativen betreffe, so habe die Verwaltung  im Rahmen der Schulträgerberatung bei der Bezirksregierung auch die jeweils einzügige Fortführung der kath. Barbara-Gerretz-Schule und der GGS Eichendorffschule als selbstständige Schule am Standort Görresstraße erörtert. Diese sei von der oberen Schulaufsicht aus pädagogischen Gründen als nicht genehmigungsfähig bezeichnet worden, eine solche Lösung hätte auch den Interessen der Stadt als Schulträger widersprochen, da ja gerade die Einzügigkeit wegen ihrer Folgen vermieden werden sollte. Dieser Tatbestand löse sich auch nicht auf, wenn die kath. Barbara-Gerretz-Schule und der GGS Erwin-Heerich-Schule am Neusser Feldweg als jeweils einzügiges System geführt werde. 

 

Die vom Gericht  als eine „ernsthaft in Betracht zu ziehende Alternative“ benannte  zweizügige Fortführung der Barbara-Gerretz-Schule als Konfessionsschule am Standort Neusser Feldweg würde die Auflösung der Erwin-Heerich-Schule bedingen, es wäre dann kein  Gemeinschaftsschulangebot mehr in Bovert vorhanden.

 

Aufgrund des Beschlusses des OVG sei ein nachträgliches Anmeldeverfahren durchgeführt worden, dabei hätte die städt. Barbara-Gerretz-Schule 26 Anmeldungen erhalten, davon 15 durch Ummeldung von der Erwin-Heerich-Schule, 10 durch Ummeldung von der Eichendorffschule und eine von einem auswärtigen Schüler.

 

Die Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf gegen die Auflösungsentscheidung des Rates vom 28.06.2012 sei nach wie vor anhängig. Hinsichtlich der Erfolgsaussichten von Klageverfahren, bei denen ein Obergericht eine Entscheidung einer untergeordneten Instanz im Eilverfahren aufgehoben hat, sei es möglicherweise zu erwarten, dass die untergeordnete Instanz bei seiner Entscheidung in der Hauptsache die Rechtsauffassung des Obergerichtes berücksichtigt. Allerdings habe das Verwaltungsgericht in seiner Eilentscheidung schon darauf hingewiesen, dass die Klage in der Hauptsache keinen Erfolg haben wird. Bliebe das Verwaltungsgericht bei seiner ablehnenden Entscheidung, sei es mit einiger Wahrscheinlichkeit zu erwarten, dass das Obergericht im Berufungsverfahren diese Entscheidung wieder aufhebt. Um somit eine langwierige Unsicherheit zu vermeiden, sei es angezeigt, den Ratsbeschluss aufzuheben und eine neue Lösung zu finden.

 

Insofern sei zu entscheiden, wie weiter verfahren wird, zumal die Anmeldetermine für die Grundschulen schon in der Zeit vom 6.11. – 9.11.2013 terminiert sind.

 

Die Durchführung einer Elternbefragung zur Feststellung des Fortführungsinteresses (Anteil der bekenntnisfremden Kinder an der BGS beträgt 45%) sei auch nach Rücksprache mit Experten, u.a. mit Herrn Dr. Rösner, der die Schließungsentscheidung gutachterlich begleitet habe, für eine Schulentwicklungsplanung wenig zielführend.

 

Eltern bekenntnisfremder Kinder würden vor der Aufnahme an den beiden kath. Schulen Erklärungen unterzeichnen, in denen sie das fremde Bekenntnis bejahen. Soweit unterstellt wird, dass eine solche Erklärung das Fortführungsinteresse bekenntnisfremder Eltern belegt, könne ein Fortführungsinteresse für eine 2-zügige kath. Grundschule bejaht werden. Ob diese Erklärung dem tatsächlichen Schulwahlmotiv entspreche, sei nach Auskunft der Schulleitungen zu bezweifeln; das bestätigten auch Elternbefragungen in anderen Städten, nach denen die Konfession beim Schulwahlverhalten eine untergeordnete Rolle eingenommen habe. 

 

Die Verwaltung schlage daher vor, den Ratsbeschluss vom 28. Juni 2012 aufzuheben, an allen drei Grundschulen  Anmeldungen für das Schuljahr 2014/15 zuzulassen und die  Verwaltung zu beauftragen, zeitnah unter Einbindung des für die Grundschulen zuständigen Schulrates beim RK Neuss, den Schulleitungen der drei Osterather Grundschulen sowie deren Schulpflegschaftsvorsitzenden und Stellvertretern eine Lösung für ein gutes Bildungsangebot der Schulform Grundschule in Osterath zu erarbeiten, das der rückläufigen Schülerzahl Rechnung trägt. Dieses soll mit der Bezirksregierung Düsseldorf als obere Schulaufsicht abgestimmt werden. Soweit ein einvernehmlicher, genehmigungsfähiger Vorschlag nicht zustande kommt, wird die Verwaltung beauftragt, einen Vorschlag vorzulegen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig.