Beschluss: zurückgezogen

Der Vorsitzende erteilt der Petentin das Wort, die die Bürgeranregung erläutert und ergänzt, dass in anderen Straßen auch ohne Straßenreinigungsgebühr Winterdienst durch die Anlieger geleistet wird. Für sie ist maßgeblich, dass aufgrund der örtlichen Gegebenheiten aus ihrer Sicht kein richtiges Reinigungsergebnis möglich ist.

 

Ratsherr Staudinger-Napp schlägt vor, den Bürgern die Straßenreinigung zu übertragen.

 

Laut Ratsherrn Grund muss der Winterdienst aufgrund der Verkehrssicherungspflicht erfüllt werden.

Beratendes Mitglied Hauke vertritt die Auffassung, dass Winter- und Kehrdienst getrennt werden sollten.

Ratsherr Jürgens erinnert an die bestehende Straßenreinigungssatzung und verweist auf die nach der jetzigen Satzung nicht vorhandene Möglichkeit, einzelne Straßenabschnitte von der Gebührenpflicht oder der Reinigungsverpflichtung zu entbinden.

Der Unmut der Gebührenpflichtigen ist für Ratsherrn Kunze nachvollziehbar. Die Straße sollte in einem Zustand sein, dass vernünftig gekehrt werden kann.

 

Ratsherr Staudinger-Napp regt an, dass sich die Verwaltung mit den Betroffenen vor Ort austauscht, um eine Lösung zu finden.

 

Der Vorsitzende schließt sich dem an und bittet die Verwaltung, das Reinigungsergebnis konkret zu überprüfen.

 

Die Verwaltung erklärt, sich vor diesem Hintergrund mit den Petenten zu einem Ortstermin zum Zeitpunkt der Ausführung der Reinigung und ggf. zur Winterzeit zu treffen.

 

Auf Nachfrage des Vorsitzenden, nimmt die Petentin die Bürgeranregung zurück und möchte zunächst der Ortstermin abwarten.

 

Anmerkung der Schriftführerin: Die von der Petentin vorgelegten Fotos wurden an die Verwaltung weitergegeben.