Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften vertagt die Angelegenheit, da noch Beratungsbedarf besteht.

 


Herr Hüchtebrock rekapituliert den bisherigen Planungsvorlauf.

Herr Quaß möchte die Straße nicht zu Gunsten des Kfz-Verkehrs verbreitert wissen.

Herr Hüchtebrock sieht in der Kreisstraßenplanung die Verbreiterung des Querschnitts ausschließlich für Radfahrer und Fußgänger.

Ratsherr Damblon fragt, ob bei einer Nicht-Änderung des Bebauungsplanes ein Abriss verhindert werden könne und ob bei Neubauten nach den Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplanes Einfluss auf die äußere Gestaltung genommen werden könne.

Beides wird von Herrn Hüchtebrock verneint. Ein Abriss sei jederzeit möglich. Eine Gestaltungssatzung bestehe nicht, so dass ausschließlich der Alt-Plan den rechtlichen Rahmen bilde, wonach auch Neubauten bis an die Baugrenze, die den Straßenquerschnitt verenge, gebaut werden dürfe.

Ratsherr Peters begrüßt den Beschlussvorschlag und möchte den Baumerhalt gesichert wissen.

Herr Hüchtebrock führt aus, dass das ortsbildprägende Linden-Karree auf jeden Fall in der Bebauungsplanänderung als zu erhalten festgesetzt werden soll. Das bedeute eine Änderung der im Antrag skizzierten Wegeführung.

Ratsherr Peters fragt, ob die vorgeschlagene Planungspriorität C dem Anliegen des Antragstellers genüge.

Herr Hüchtebrock hält in diesem Sinne C für ausreichend, da die stadtplanerischen Leistungen vom Antragsteller durch Externe übernommen werden.

 

Sodann stellt Ratsherr Damblon den Antrag, die Angelegenheit zu vertagen, da für die CDU-Fraktion noch Beratungsbedarf bestehe. 


Abstimmungsergebnis::       einstimmig