Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt die Aufstellung der 1. Ergänzung des
Bebauungsplanes Nr. 169 in Meerbusch‑Büderich,
Auf den Steinen / Düsseldorfer Straße gemäß
§ 2 (1) Baugesetzbuch ‑BauGB‑ vom
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) in Verbindung mit § 1 (8) BauGB. Die
Bebauungsplanergänzung wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten
Verfahren aufgestellt, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach
§ 2 (4) BauGB.
Der räumliche Geltungsbereich dieser Bebauungsplanergänzung umfasst den
räumlichen Geltungsbereich des am 18. Mai 1988 in Kraft getretenen Bebauungsplanes
Nr. 169 und ist im Übersichtsplan gekennzeichnet.
Mit dem Inkrafttreten dieser Ergänzung treten die entgegenstehenden
Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 169 außer Kraft.
Ratsherr Jürgens berichtet aus dem Ausschuss für Planung und Liegenschaften.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig