Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt die Aufstellung der 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 169 in MeerbuschBüderich, Auf den Steinen / Düsseldorfer Straße gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch ‑BauGB‑ vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) in Verbindung mit § 1 (8) BauGB. Die Bebauungsplanergänzung wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB.

 

Der räumliche Geltungsbereich dieser Bebauungsplanergänzung umfasst den räumlichen Geltungsbereich des am 18. Mai 1988 in Kraft getretenen Bebauungsplanes Nr. 169 und ist im Übersichtsplan gekennzeichnet.

 

Mit dem Inkrafttreten dieser Ergänzung treten die entgegenstehenden Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 169 außer Kraft.

 


Ratsherr Jürgens berichtet aus dem Ausschuss für Planung und Liegenschaften. 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig