Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt die Aufstellung der 1. Ergänzung des
Bebauungsplanes Nr. 50 BD, Meerbusch‑Büderich,
Dürerstraße gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch ‑BauGB‑ vom
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) in Verbindung mit § 1 (8) BauGB. Die
Bebauungsplanergänzung wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren
aufgestellt, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach
§ 2 (4) BauGB.
Der räumliche Geltungsbereich dieser Bebauungsplanergänzung umfasst den
räumlichen Geltungsbereich des am 18. April 1991 in Kraft getretenen
Bebauungsplanes Nr. 50 BD einschließlich seiner 1. Änderung,
1. vereinfachten Änderung, 2. Änderung, 2. vereinfachten
Änderung und ist im Übersichtsplan gekennzeichnet.
Mit dem Inkrafttreten dieser Ergänzung treten die entgegenstehenden
Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 50 BD einschließlich seiner
1. Änderung, 1. vereinfachten Änderung, 2. Änderung,
2. vereinfachten Änderung außer Kraft.
Ratsherr Jürgens berichtet aus dem Ausschuss für Planung und Liegenschaften.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig