Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt die Aufstellung der 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 50 A in MeerbuschBüderich zwischen Moerser Straße und dem nördlichen Abschnitt der „Kanzlei“ gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch ‑BauGB‑ vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) in Verbindung mit § 1 (8) BauGB. Die Bebauungsplanergänzung wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB.

 

Der räumliche Geltungsbereich dieser Bebauungsplanergänzung umfasst den räumlichen Geltungsbereich des am 8. März 1983 in Kraft getretenen Bebauungsplanes Nr. 50 A und ist im Übersichtsplan gekennzeichnet.

 

Mit dem Inkrafttreten dieser Ergänzung treten die entgegenstehenden Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 50 A außer Kraft.

 


Ratsherr Jürgens berichtet aus dem Ausschuss für Planung und Liegenschaften..


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig