Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt die Aufstellung der 1. Ergänzung des
Bebauungsplanes Nr. 50 A in Meerbusch‑Büderich
zwischen Moerser Straße und dem nördlichen Abschnitt der „Kanzlei“ gemäß
§ 2 (1) Baugesetzbuch ‑BauGB‑ vom
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) in Verbindung mit § 1 (8) BauGB. Die Bebauungsplanergänzung
wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt, ohne
Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB.
Der räumliche Geltungsbereich dieser Bebauungsplanergänzung umfasst den
räumlichen Geltungsbereich des am 8. März 1983 in Kraft getretenen
Bebauungsplanes Nr. 50 A und ist im Übersichtsplan gekennzeichnet.
Mit dem Inkrafttreten dieser Ergänzung treten die entgegenstehenden
Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 50 A außer Kraft.
Ratsherr Jürgens berichtet aus dem Ausschuss für Planung und Liegenschaften..
Abstimmungsergebnis:
einstimmig