Sitzung: 12.09.2013 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: SFI/592/2013
Beschluss:
Der Haupt- Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt dem Rat gem. § 22 Abs.1 GemHVO der nachstehenden Regelung zuzustimmen:
Ermächtigungen für Aufwendungen und
Auszahlungen sind übertragbar und bleiben bis zum Ende des folgenden
Haushaltsjahres verfügbar.
Ermächtigungen und Auszahlungen von
Investitionen bleiben bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck
verfügbar; bei Baumaßnahmen und Beschaffungen jedoch längstens zwei Jahre nach
Schluss des Haushaltsjahres, in dem der Vermögensgegenstand in seinen
wesentlichen Teilen in Benutzung genommen werden kann. Werden
Investitionsmaßnahmen im Haushaltsjahr nicht begonnen, bleiben die
Ermächtigungen bis zum Ende des zweiten, dem Haushaltsjahr folgenden Jahr
verfügbar.
Bürgermeister Spindler erläutert die Beratungsvorlage. Da sich die gesetzliche Grundlage geändert habe, sei nunmehr ein Beschluss zu fassen, um die bisherige Praxis, die sich bewährt habe, fortführen zu können.
Herr Fiebig beantwortet anschließend eine Nachfrage von Ratsherrn Peters zur Notwendigkeit von Haushaltsveranschlagungen bei Maßnahmen, die sich über mehrere Jahre erstrecken..
Abstimmungsergebnis:
einstimmig