Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Haupt- Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt dem Rat gem. § 22 Abs.1 GemHVO der nachstehenden Regelung zuzustimmen:

 

Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen sind übertragbar und bleiben bis zum Ende des folgenden Haushaltsjahres verfügbar.

 

Ermächtigungen und Auszahlungen von Investitionen bleiben bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar; bei Baumaßnahmen und Beschaffungen jedoch längstens zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem der Vermögensgegenstand in seinen wesentlichen Teilen in Benutzung genommen werden kann. Werden Investitionsmaßnahmen im Haushaltsjahr nicht begonnen, bleiben die Ermächtigungen bis zum Ende des zweiten, dem Haushaltsjahr folgenden Jahr verfügbar.

 


Bürgermeister Spindler erläutert die Beratungsvorlage. Da sich die gesetzliche Grundlage geändert habe, sei nunmehr ein Beschluss zu fassen, um die bisherige Praxis, die sich bewährt habe, fortführen zu können.

 

Herr Fiebig beantwortet anschließend eine Nachfrage von Ratsherrn Peters zur Notwendigkeit von Haushaltsveranschlagungen bei Maßnahmen, die sich über mehrere Jahre erstrecken..


Abstimmungsergebnis:

einstimmig