Sitzung: 12.09.2013 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: ZD/086/2013
Technischer
Beigeordneter Dr. Gérard beantwortet die Anfrage für die Niederschrift wie
folgt:
Der Einbehalt von Sicherungsleistungen richtet sich nach den
Vertragsbedingungen der Stadt Meerbusch. Bei größeren Baumaßnahmen, die
öffentlich ausgeschrieben werden, werden
Vertragserfüllungsbürgschaften gefordert, die nach Beendigung der Baumaßnahme
in Gewährleistungsbürgschaften umgewandelt werden. Bei beschränkten
Ausschreibungen erfolgt eine Entscheidung im Einzelfall.
Alle Bürgschaftsurkunden werden in das Verwahrgelass der
Stadtkasse eingeliefert. Sie bleiben dort während der Gewährleistungsfrist
liegen und – wenn sich nach Ablauf der Gewährleistungsfrist herausstellt, dass
das Bauwerk mangelfrei ist – aus dem Verwahrgelass ausgeliefert und dem
Bauunternehmen zur Verfügung gestellt (2 - 4 bzw. 5 Jahre
Gewährleistungsfrist).
Insofern gibt es kein Konto, auf dem die zurückbehaltenen Beträge
gebucht werden.
Einen entsprechenden Spiegel gibt es somit auch nicht.