Beschluss: zur Kenntnis genommen

Technischer Beigeordneter Dr. Gérard beantwortet die Anfrage für die Niederschrift wie folgt:

Der Einbehalt von Sicherungsleistungen richtet sich nach den Vertragsbedingungen der Stadt Meerbusch. Bei größeren Baumaßnahmen, die öffentlich ausgeschrieben werden,  werden Vertragserfüllungsbürgschaften gefordert, die nach Beendigung der Baumaßnahme in Gewährleistungsbürgschaften umgewandelt werden. Bei beschränkten Ausschreibungen erfolgt eine Entscheidung im Einzelfall.

 

Alle Bürgschaftsurkunden werden in das Verwahrgelass der Stadtkasse eingeliefert. Sie bleiben dort während der Gewährleistungsfrist liegen und – wenn sich nach Ablauf der Gewährleistungsfrist herausstellt, dass das Bauwerk mangelfrei ist – aus dem Verwahrgelass ausgeliefert und dem Bauunternehmen zur Verfügung gestellt (2 - 4 bzw. 5 Jahre Gewährleistungsfrist).

 

Insofern gibt es kein Konto, auf dem die zurückbehaltenen Beträge gebucht werden.

 

Einen entsprechenden Spiegel gibt es somit auch nicht.