Beschluss:
Der
Jugendhilfeausschuss beschließt die beigefügte Vereinbarung zum
„Tätigkeitsauschluss einschlägig vorbestrafter Personen gem. § 72 a SGB VIII“
und beauftragt die Verwaltung, diese Vereinbarung mit den örtlich ansässigen
Freien Trägern der Jugendhilfe sowie sonstigen Trägern, die Leistungen der
Kinder- und Jugendhilfe in Meerbusch erbringen, abzuschließen. Bei auswärtigen
Trägern werden die im jeweiligen Jugendamtsbereich abgeschlossenen
Vereinbarungen anerkannt.
Die Abstimmung erfolgt ohne weitere Beratung nach Vorlage.
Abstimmungsergebnis: einstimmig