Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die beigefügte Vereinbarung zum „Tätigkeitsauschluss einschlägig vorbestrafter Personen gem. § 72 a SGB VIII“ und beauftragt die Verwaltung, diese Vereinbarung mit den örtlich ansässigen Freien Trägern der Jugendhilfe sowie sonstigen Trägern, die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Meerbusch erbringen, abzuschließen. Bei auswärtigen Trägern werden die im jeweiligen Jugendamtsbereich abgeschlossenen Vereinbarungen anerkannt.

 

 


Die Abstimmung erfolgt ohne weitere Beratung nach Vorlage.


Abstimmungsergebnis:                       einstimmig