Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt hebt seinen Aufstellungsbeschluss vom 7. Juli 2011 über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 278, Meerbusch‑Strümp, Schul- und Sportzentrum gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch ‑BauGB‑ vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) in Verbindung mit § 1 (8) BauGB auf.

 

Der räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 348 (tlw.) und 456 (tlw.) der Flur 5 der Gemarkung Strümp und ist im Übersichtsplan gekennzeichnet.

 

 


Herr Dr. Gérard berichtet vom planmäßigen Fortgang des Umbaus der Raphael-Schule zur Kindertagesstätte. Diese werde im Frühjahr 2014 ihren Betreib aufnehmen können. 


Abstimmungsergebnis:                    einstimmig