Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften beschließt, das Projekt der Planungspriorität C zuzuordnen. Sollten Anträge, die dem Planungsziel widersprechen, eingehen, wird das Projekt der Planungspriorität A zugeordnet.

 


Der Ausschuss stellt keine Abweichung von der unter TOP 2.2 behandelten Problematik fest.      


 

Abstimmungsergebnis:                    einstimmig