Sitzung: 17.09.2013 Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Vorlage: FB4/606/2013
Beschluss:
Der Ausschuss für
Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Rat der Stadt
beschließt die Aufstellung der 1. Ergänzung des Bebauungsplanes
Nr. 57 in Meerbusch‑Büderich, Mauritiusstraße
gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch ‑BauGB‑ vom
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) in
Verbindung mit § 1 (8) BauGB. Die Bebauungsplanergänzung wird
gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt, ohne
Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB.
Der räumliche
Geltungsbereich dieser Bebauungsplanergänzung umfasst den räumlichen
Geltungsbereich des am 22. Juni 1983 in Kraft getretenen
Bebauungsplanes Nr. 57 und ist im Übersichtsplan gekennzeichnet.
Mit dem Inkrafttreten
dieser Ergänzung treten die entgegenstehenden Festsetzungen des Bebauungsplanes
Nr. 57 außer Kraft.
Der Ausschuss stellt keine Abweichung von der unter TOP 2.1 behandelten Problematik fest.
Abstimmungsergebnis: einstimmig