Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften beschließt, das Projekt der Planungspriorität C zuzuordnen. Sollten Anträge, die dem Planungsziel widersprechen, eingehen, wird das Projekt der Planungspriorität A zugeordnet.

 


Ratsherr Rettig fragt, ob dem an der Düsseldorfer Straße eingerichteten Wettbüro Schließung drohe und ob die Priorität C bei einem weiteren Antrag ausreiche.

Herr Hüchtebrock führt aus, dass das jetzt vorhandene Wettbüro auf Grund der erteilten Genehmigung Bestandsschutz genieße. der bekanntgemachte Aufstellungsbeschluss reiche zunächst aus, um die Entscheidung üb er den Antrag zurückstellen zu können. Wenn sich abzeichne, dass die Zurückstellungsfrist nicht reiche, weil bis dahin die Bebauungsplanergänzung noch nicht in Kraft getreten sei, müsse eine Veränderungssperre beschlossen und erlassen werden. In einem solchen Fall komme, wie im Beschlussvorschlag dargestellt, eine Bearbeitung in Stufe A zum Tragen.


Abstimmungsergebnis:                    einstimmig