Sitzung: 17.09.2013 Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Vorlage: FB4/600/2013
Beschluss:
Der Ausschuss für
Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Rat der Stadt
beschließt die Aufstellung der 1. Ergänzung des Bebauungsplanes
Nr. 50 A in Meerbusch‑Büderich zwischen
Moerser Straße und dem nördlichen Abschnitt der „Kanzlei“ gemäß
§ 2 (1) Baugesetzbuch ‑BauGB‑ vom
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) in
Verbindung mit § 1 (8) BauGB. Die Bebauungsplanergänzung wird
gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt, ohne
Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB.
Der räumliche
Geltungsbereich dieser Bebauungsplanergänzung umfasst den räumlichen
Geltungsbereich des am 8. März 1983 in Kraft getretenen
Bebauungsplanes Nr. 50 A und ist im Übersichtsplan gekennzeichnet.
Mit dem Inkrafttreten
dieser Ergänzung treten die entgegenstehenden Festsetzungen des Bebauungsplanes
Nr. 50 A außer Kraft.
Herr Dr. Gérard erläutert die neue Entwicklung der Spielhallenproblematik und ihrer Sonderformen. Die Verwaltung werde selbstverständlich auch die übrigen Stadtteile daraufhin prüfen und weitere Empfehlungen für Aufstellungsbeschlüsse zu Bebauungsplanergänzungen vorlegen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig