Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt die Aufstellung der 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 50 A in MeerbuschBüderich zwischen Moerser Straße und dem nördlichen Abschnitt der „Kanzlei“ gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch ‑BauGB‑ vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) in Verbindung mit § 1 (8) BauGB. Die Bebauungsplanergänzung wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB.

 

Der räumliche Geltungsbereich dieser Bebauungsplanergänzung umfasst den räumlichen Geltungsbereich des am 8. März 1983 in Kraft getretenen Bebauungsplanes Nr. 50 A und ist im Übersichtsplan gekennzeichnet.

 

 

Mit dem Inkrafttreten dieser Ergänzung treten die entgegenstehenden Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 50 A außer Kraft.

 


Herr Dr. Gérard erläutert die neue Entwicklung der Spielhallenproblematik und ihrer Sonderformen. Die Verwaltung werde selbstverständlich auch die übrigen Stadtteile daraufhin prüfen und weitere Empfehlungen für Aufstellungsbeschlüsse zu Bebauungsplanergänzungen vorlegen.


Abstimmungsergebnis:                    einstimmig