Die Anfrage wird von der Verwaltung wie folgt beantwortet:

 

zu 1.

Der beschlossene Teilraumentwicklungsplan wird in die Bebauungspläne Nr. 224 (Bereich der Siedlung nördlich des Laacher Weges), Nr. 298 (Kita Laacher Weg) - beide im fortgeschrittenen Aufstellungsverfahren - und in einem noch aufzustellenden, ggf. vorhabenbezogenen Bebauungsplan am Frankenweg umgesetzt.

Die GWH wird zeitnah ein förderfähiges Konzept vorlegen. Ein Entwurf hierfür wird derzeit mit der Verwaltung abgestimmt.

 

zu 2.

Ob eine maximale Zahl an zu fördernden Wohnungen zum Tragen kommt, hängt u. a. davon ab, ob der am Frankenweg aufzustellende Bebauungsplan einen Teil des jetzigen Abenteuerspielplatzes mit überplant; aus Sicht der Verwaltung allerdings nur mit einer entsprechenden Verschiebung des Abenteuerspielplatzes nach Westen.

 

zu 3.

Die Sicherstellung der Flächen des Abenteuerspielplatzes geschieht - sofern er verlegt werden soll - durch den aufzustellenden Bebauungsplan. Sofern er im Bestand bleibt, sollten die nicht in städtischem Eigentum befindlichen Teilflächen gekauft oder vertraglich langfristig gesichert werden.

 

zu 4.

Standorte für förderungsfähigen Wohnungsbau sind planungsrechtlich grundsätzlich in allen Wohngebieten möglich.

Ob der Bauverein aktuell geeignete Flächen besitzt, ist hier unbekannt. Ob die GWG (Viersen) über das Grundstück Am Eulengrund (im Neubaugebiet Heidbergdamm) hinaus geeignete Flächen besitzt, ist hier ebenfalls unbekannt.

Mittel- und langfristig eignen sich einige der zur Fortschreibung des Regionalplanes - vorläufig - gemeldeten Flächen, insbesondere in Meerbusch-Osterath im Bereich "Ivangsheide" und "Nibbelsweg". Hierzu sind jedoch noch Bauleitpläne aufzustellen. Die entsprechenden Änderungen des Flächennutzungsplanes dürften erst mit Wirksamkeit des neuen Regionalplanes möglich werden.

Städtische Flächen wären "Am Strümper Busch" (reichlich) vorhanden. Hier wären ebenfalls Bauleitpläne aufzustellen. Wie bekannt ist, hat die Ratsmehrheit jedoch jenseits der geplanten K 9n eine Bebauung ausgeschlossen.