Sitzung: 25.09.2013 Sozialausschuss
Im Zusammenhang mit dem Thema Wohnungslosenhilfe bedankt sich
Ausschussvorsitzender Focken bei den Anwesenden ausdrücklich für die
konstruktive Zusammenarbeit hinsichtlich des in der vorhergehenden Sitzung
beschlossenen gemeinsamen Antrags zum Wohnraumkonzept für Meerbusch. In einem
direkten Zusammenhang mit dem zuvor beratenen Themenfeld stehe auch die seit
01.02.2013 bestehende Vereinbarung zwischen der Stadt Meerbusch und der Caritas
Sozialdienste Rhein-Kreis Neuss GmbH. Vorrangiges Ziel dieser Kooperation sei
es einerseits, den Verbleib der von Wohnungslosigkeit bedrohten Personen in
regulärem Wohnraum sicherzustellen und andererseits, den Umzug der Menschen aus
der städtischen Obdachlosenunterkunft sowie aus den Asylbewerberunterkünften in
regulären Wohnraum zu ermöglichen. Anlässlich einer ersten Berichterstattung
begrüßt Ausschussvorsitzender Focken Herrn Jünger und Frau Coun. Herr Jünger
führt kurz ins Thema ein und macht nochmals auf die ganz unterschiedlichen
Hintergründe der Schicksale wohnungsloser Menschen aufmerksam. So begegne man
in der Arbeit mit Wohnungslosen Menschen mit einer Vielzahl von sozialen,
gesundheitlichen, psychischen und familiären Problemen. Ansatz der Caritas sei
es daher, die Kompetenzen aus verschiedenen Fachbereichen in die Arbeit
einfließen zu lassen. Allein von 2010 bis 2012 sei laut einer Veröffentlichung
der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. eine Zunahme der
wohnungslosen Menschen um ca. 15 %. zu verzeichnen. Ursache dafür sei vorrangig
der Mangel an bezahlbarem Wohnraum; Folge der Wohnungslosigkeit wiederum sei
eine Ausgrenzung der Betroffenen an den Rand der Gesellschaft. Insofern sei
Präventionsarbeit in diesem Bereich von besonderer Bedeutung.
Frau Coun erläutert anhand der als Anlage beigefügten Folienpräsentation erste Erfahrungen mit dem Projekt vor Ort. Sie informiert ausführlich über bisherige Aktivitäten und verweist insbesondere auf die bestehenden Vermittlungshemmnisse hinsichtlich der Betroffenen aus den Notunterkünften für Wohnungslose und für die Asylbewerber. Schließlich bringt sie nochmals deutlich zum Ausdruck, dass die Vermittlung jedoch in erster Linie an der Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum in der jeweils angemessenen Größe scheitere.